Arbeitsrecht

Geringfügig oder kurzfristig Beschäftigte

Um einen Minijobber bei der Minijob-Zentrale anmelden zu können, muss der Arbeitgeber vor Beginn der Beschäftigung einige Dinge abklären. Um diese Prüfung für Arbeitgeber zu vereinfachen, hat die Minijob-Zentrale in Zusammenarbeit mit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) eine Checkliste erstellt:
Weitere Hinweise finden Sie auf der
Bitte beachten Sie, dass diese Checkliste nur ein Anhaltspunkt für die versicherungsrechtliche Beurteilung ist und in keinem Fall bindend ist. Die endgültige Entscheidung über die Versicherungspflicht trifft die zuständige Einzugsstelle beziehungsweise der Rentenversicherungsträger.