Standortpolitik

Neue Klassifikation der Wirtschaftszweige

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige - neues Nummerierungssystem

Die Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008) ist aus international harmonisierten Klassifikationen, insbesondere der NACE Rev.2 abgeleitet. Sie ist entsprechend europäischen Bestimmungen verbindlich anzuwenden. Die Kodierung der Wirtschaftszweige erfolgt ab 2009 nach einem - im Vergleich zur bisher verwendeten WZ 2003 – vollkommen neuen Nummerierungssystem.
Die Berichtskreise der Erhebungen des Verarbeitenden Gewerbes sowie des Bergbaus und der Gewinnung von Steinen und Erden werden ab Januar 2009 entsprechend der WZ 2008 neu abgegrenzt. Dies bedeutet, dass einige Tätigkeiten, die bisher dem Bergbau oder dem Verarbeitenden Gewerbe zugeordnet waren, künftig aus den Erhebungen in diesen Bereichen herausfallen, andere Tätigkeiten dagegen werden neu aufgenommen. Die Neuzuordnungen des Verlagswesens und des Recyclings in Bereiche außerhalb des Verarbeitenden Gewerbes sind dabei besonders gravierend. Ebenfalls von großer Bedeutung ist die Trennung zwischen der „Herstellung” von Investitionsgütern und deren „Reparatur und Installation”. Zu diesem Zweck wurde eine separate Abteilung „Reparatur und Installation von Maschinen und Ausrüstungen” gebildet.

Änderungen in den anzuwendenden Klassifizierungsregeln

Mit der Einführung der WZ 2008 ergeben sich auch Änderungen in den anzuwendenden Klassifizierungsregeln, die zum Teil erhebliche Auswirkungen auf die Meldepraxis der auskunftspflichtigen Betriebe und Unternehmen haben. Dabei ist insbesondere die Änderung der sogenannten „Converterregel” zu nennen. Danach wurden bisher Betriebe bzw. Unternehmen ohne eigene Warenproduktion, die fremd bezogene Waren im eigenen Namen verkaufen und zusätzlich die gewerblichen Schutzrechte an den Produkten besitzen, so klassifiziert, als hätten sie die Waren selbst hergestellt. Nach der WZ 2008 werden diese Einheiten nun nicht mehr als „Hersteller” von Waren behandelt. Sie gehören künftig in der Regel zum Handel. Lohnauftraggeber (also Einheiten, die einem Dritten das wesentliche Inputmaterial unentgeltlich zur Bearbeitung bereitstellen) werden dagegen weiterhin wie Hersteller klassifiziert.

"Vertikale Integration"

Eine weitere nennenswerte methodische Änderung ist die Behandlung von Fällen, in denen mehrere Produktionsstufen nacheinander in demselben Unternehmen oder Betrieb durchlaufen werden (so genannte "vertikale Integration"). Hier ist in Zukunft diejenige Produktionsstufe bei der Zuordnung der Betriebe und Unternehmen zu einem Wirtschaftszweig maßgeblich, die den höchsten Beitrag zur Wertschöpfung bzw. einer geeigneten Ersatzgröße leistet.
Quelle: Statistisches Bundesamt