Standortsicherung

IHK sorgt für Standortsicherheit

Gewerbe- und Industriestandorte - Die IHK sorgt für Standortsicherheit und wirtschaftliche Grundstücksausnutzung.

 Die Industrie- und Handelskammer vertritt als Trägerin öffentlicher Belange in den Bauleitplanverfahren und Planfeststellungsverfahren sowie übergeordneten Planungen als einzige Institution ausschließlich die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. In unseren Stellungnahmen achten wir besonders auf die Standortsicherheit der betroffenen Unternehmen, auf eine möglichst wirtschaftliche bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke und die Vermeidung kostspieliger Auflagen.

Wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Grundstücksausnutzung

Obwohl die Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete immer schwieriger wird, da geeignete Flächen immer seltener werden und das Wachstum der Siedlungsflächen allgemein begrenzt ist, werden verstärkt in neu zu erschließenden Gewerbe- und Industriegebieten die bebaubare Grundstücksfläche erheblich unter dem maximal zulässigem Wert ausgewiesen. Für die Realisierung der Bauwünsche der Unternehmen bedeutet das größere Grundstücke sowie höhere Erschließungs- und Unterhaltungskosten. Für die Umwelt bedeutet diese Praxis einen größeren Landschaftsverbrauch und eine stärkere Bodenversiegelung. Aufgrund unserer Stellungnahmen konnten wir bereits in vielen Fällen die Gemeinderäte überzeugen und so eine wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Grundstücksausnutzung bewirken. So konnten zahlreiche Unternehmen bereits bei ihrer Ansiedlung erhebliche Kosten sparen.

Gewerbe- und Wohngebiete

Ein besonderes Problem für produzierende Unternehmen, ist die Standortgefährdung durch heranwachsende Wohnbebauung. Selbst wenn ein Unternehmen in einem Industrie- oder Gewerbegebiet angesiedelt ist, können ihm Beschränkungen auferlegt werden um die Immissionen in den benachbarten Wohnbereichen zu begrenzen. Diese Beschränkungen werden um so einschneidender, je näher die Wohnbebauung an ein Gewerbegebiet heranreicht. Viele Betriebe wähnen sich daher fälschlicherweise in Sicherheit vor etwaigen Betriebsbeschränkungen. Die Industrie- und Handelskammer achtet daher bei allen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auf dieses besondere Problem und fordert mit Vehements die strikte Trennung von Wohn- und Gewerbeflächen. Betroffene Unternehmen werden von der IHK individuell informiert und beraten. Die Betriebe sind aber auch gut beraten, Planungs- und Bautätigkeiten in ihrem Umfeld aufmerksam zu beobachten. Die Broschüre „Wirtschaft und Bauleitplanung“ gibt einen ersten Einblick in die Problematik und ist eine geeignete Arbeitshilfe zur Einschätzung von Betriebsgrundstücken in Bauleitplanung und Immissionsschutz.