Wirtschaftsfreundliche Standorte
Die IHK sorgt für Standortsicherheit und wirtschaftliche Grundstücksausnutzung.
Optimale Standortbedingungen für alle Gewerbetreibenden
Die Industrie- und Handelskammer vertritt als Trägerin öffentlicher Belange in den Bauleitplanverfahren und Planfeststellungsverfahren sowie übergeordneten Planungen die Interessen der gewerblichen Wirtschaft. In unseren Stellungnahmen achten wir besonders auf die Standortsicherheit der betroffenen Unternehmen, auf eine möglichst wirtschaftliche bauliche Nutzbarkeit der Grundstücke, flächensparende Lösungen und die Vermeidung kostspieliger Auflagen.
Wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Grundstücksausnutzung
Obwohl die Ausweisung neuer Gewerbe- und Industriegebiete immer schwieriger wird, da geeignete Flächen immer seltener werden und das Wachstum der Siedlungsflächen allgemein begrenzt ist, werden verstärkt in neu zu erschließenden Gewerbe- und Industriegebieten die bebaubare Grundstücksfläche erheblich unter dem maximal zulässigem Wert ausgewiesen. Für die Realisierung der Bauwünsche der Unternehmen bedeutet das größere Grundstücke sowie höhere Erschließungs- und Unterhaltungskosten. Für die Umwelt bedeutet diese Praxis einen größeren Landschaftsverbrauch und eine stärkere Bodenversiegelung. Aufgrund unserer Stellungnahmen konnten wir bereits in vielen Fällen die Gemeinderäte überzeugen und so eine wirtschaftlichere und umweltfreundlichere Grundstücksausnutzung bewirken. So konnten zahlreiche Unternehmen bereits bei ihrer Ansiedlung erhebliche Kosten sparen.
Gewerbegebiete der Zukunft
Auch gibt es zahlreiche moderne Ansätze, Gewerbe- und Industrieflächen effizient und nachhaltig zu nutzen, die noch keine flächendeckende Anwendung in der Bauleitplanung gefunden haben. Diese Ansätze fördert die IHK Nordschwarzwald aktiv durch ihre Initiative “Gewerbegebiete der Zukunft”
Wohnen und Arbeiten
Ein besonderes Problem für produzierende Unternehmen, ist die Standortgefährdung durch heranwachsende Wohnbebauung. Selbst wenn ein Unternehmen in einem Industrie- oder Gewerbegebiet angesiedelt ist, können ihm Beschränkungen auferlegt werden um die Immissionen in den benachbarten Wohnbereichen zu begrenzen. Diese Beschränkungen werden um so einschneidender, je näher die Wohnbebauung an ein Gewerbegebiet heranreicht. Viele Betriebe wähnen sich daher fälschlicherweise in Sicherheit vor etwaigen Betriebsbeschränkungen. Die Industrie- und Handelskammer achtet daher bei allen Flächennutzungs- und Bebauungsplänen auf dieses besondere Problem. Hier ist es entscheidend, wie es gelingen kann die Anforderungen an modernes Wohnen und Arbeiten und die Vorgaben des Immissionsschutzes in Praxis der Bauleitplanung umzusetzen.
Großflächiger Einzelhandel
Eine besondere Bedeutung hat diese Einflussmöglichkeit der IHK für den Einzelhandel, da die Bauleitplanung über die Ansiedlungsmöglichkeiten für Einzelhandelsbetriebe, insbesondere für großflächige Einzelhandelsobjekte entscheidet. So sind Handelsbetriebe mit mehr als 1.200 Quadratmeter Geschossfläche (etwa 800 Quadratmeter Verkaufsfläche) in der Regel nur in sogenannten Sondergebieten für großflächigen Einzelhandel zulässig. Ein Verbrauchermarkt mit 2.000 Quadratmeter Verkaufsfläche würde also in einem Gewerbegebiet keine Baugenehmigung erhalten. Da die Kammer als Träger öffentlicher Belange bei der Ausweisung von Sondergebieten zu hören ist, kann sie in einem bestimmten Rahmen Einfluss auf die Gesamtverkaufsfläche und die zulässigen Sortimente nehmen. Es kann hierbei allerdings nicht um Wettbewerbsschutz gehen. Unser Ziel ist es vielmehr, darauf zu drängen, dass die Innenstadt als Einzelhandelsstandort erhalten bleibt und den Einzelhandelsbetrieben Entwicklungsspielräume geboten werden.