Stellungnahmen
Stellungnahmen in der Bauleitplanung
Die hoheitliche Aufgabe Bauleitplanung
Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch als „Träger öffentlicher Belange” zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (hauptsächlich Flächennutzungs- und Bebauungspläne) kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, aber auch positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen. Knackpunkte sind in vielen Verfahren z. B. die Themen “heranrückende Wohnbebauung”, Lärmschutz, Naturschutz oder handels- und verkehrsplanerische Aspekte.
Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft
Wir, die IHK Nordschwarzwald, vertreten in diesen Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein auszuschließen.
Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen.
Aktuell zur Stellungnahme vorliegende Planungsverfahren
Verfahren | BLP-Nr. (intern) | Bemerkungen | Fristablauf |
Bebauungsplan "Dorfmitte Wenden", Ebhausen | 2090 | Neuordnung Dorfgebiet | 13.05.2025 |
Bebauungsplan Heumade III in Neuhausen | 1542 | Erweiterung Gewerbegebiet | 09.05.2025 |
Bebauungsplan Schönbächle (Feuerwehr/Gewerbe) in Nagold-Vollmaringen | 2087 | Erweiterung Gewerbegebiet / Neubau Feuerwehr | 09.05.2025 |
Bebauungsplan Gündringen Plattenstraße/Ortseingang Südost in Nagold-Gündringen | 2088 | Erweiterung Gewerbegebiet | 09.05.2025 |
Bebauungsplan "Hahner", 3. Änderung, Horb a.N. | 0149 | Ausweisung Urbanes Gebiet | 09.05.2025 |
Bebauungsplan Schleglerhof-Areal Gemarkung Heimsheim | 2086 | Integration Reiterhof | 02.05.2025 |
Bebauungsplan "Tiergarten" in Empfingen | 2089 | Erweiterung Wohngebiet | 02.05.2025 |
Bringen auch Sie sich rechtzeitig ins Verfahren ein
Nur durch fristgerechten Einspruch beim Planungsträger können betroffene Unternehmen im Konfliktfall ihre unternehmerischen Interessen, Wünsche und Rechte erfolgversprechend geltend machen!
Details zu den Unterlagen, Fristen und Verfahrensschritten können jederzeit beim zuständigen Planungsträger (Gemeinden, etc.) erfragt werden. Falls der Planungsträger Unterlagen im Internet zur Verfügung stellt, sind diese verlinkt.
Sollte ihr Unternehmen von einer Planung betroffen sein und wir Ihnen weiterhelfen können, sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
Diese Auflistung dient nur zur Information und hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Es werden nur aus Sicht der IHK Nordschwarzwald relevante Verfahren in die Liste aufgenommen.