Stellungnahmen

Stellungnahmen in der Bauleitplanung

Die hoheitliche Aufgabe Bauleitplanung

Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch als „Träger öffentlicher Belange” zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (hauptsächlich Flächennutzungs- und Bebauungspläne) kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, aber auch positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen. Knackpunkte sind in vielen Verfahren z. B. die Themen “heranrückende Wohnbebauung”, Lärmschutz, Naturschutz oder handels- und verkehrsplanerische Aspekte.

Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft

Wir, die IHK Nordschwarzwald, vertreten in diesen Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein auszuschließen.
Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen.

Aktuell zur Stellungnahme vorliegende Planungsverfahren

Verfahren BLP-Nr. (intern) Bemerkungen Fristablauf
Bebauungsplan "Dorfmitte Wenden", Ebhausen 2090 Neuordnung Dorfgebiet 13.05.2025
Bebauungsplan Heumade III in Neuhausen 1542 Erweiterung Gewerbegebiet 09.05.2025
Bebauungsplan Schönbächle (Feuerwehr/Gewerbe) in Nagold-Vollmaringen 2087 Erweiterung Gewerbegebiet / Neubau Feuerwehr 09.05.2025
Bebauungsplan Gündringen Plattenstraße/Ortseingang Südost in Nagold-Gündringen 2088 Erweiterung Gewerbegebiet 09.05.2025
Bebauungsplan "Hahner", 3. Änderung, Horb a.N. 0149 Ausweisung Urbanes Gebiet 09.05.2025
Bebauungsplan Schleglerhof-Areal Gemarkung Heimsheim 2086 Integration Reiterhof 02.05.2025
Bebauungsplan "Tiergarten" in Empfingen 2089 Erweiterung Wohngebiet 02.05.2025

Bringen auch Sie sich rechtzeitig ins Verfahren ein

Nur durch fristgerechten Einspruch beim Planungsträger können betroffene Unternehmen im Konfliktfall ihre unternehmerischen Interessen, Wünsche und Rechte erfolgversprechend geltend machen!
Details zu den Unterlagen, Fristen und Verfahrensschritten können jederzeit beim zuständigen Planungsträger (Gemeinden, etc.) erfragt werden. Falls der Planungsträger Unterlagen im Internet zur Verfügung stellt, sind diese verlinkt.
Sollte ihr Unternehmen von einer Planung betroffen sein und wir Ihnen weiterhelfen können, sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
Diese Auflistung dient nur zur Information und hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Es werden nur aus Sicht der IHK Nordschwarzwald relevante Verfahren in die Liste aufgenommen.