Stellungnahmen in der Bauleitplanung

Die hoheitliche Aufgabe Bauleitplanung

Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch als „Träger öffentlicher Belange” zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (hauptsächlich Flächennutzungs- und Bebauungspläne) kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, aber auch positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen. Knackpunkte sind in vielen Verfahren z. B. die Themen “heranrückende Wohnbebauung”, Lärmschutz, Naturschutz oder handels- und verkehrsplanerische Aspekte.

Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft

Wir, die IHK Nordschwarzwald, vertreten in diesen Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein auszuschließen.
Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen.

Aktuell zur Stellungnahme vorliegende Planungsverfahren

Verfahren BLP-Nr. (intern) Bemerkungen Fristablauf
Horb, B-Plan Ziegelgarten 2126 Wohnbebauung Innenbereich 03.03.2026
Haiterbach, B-Plan Kürze Umbrüche/Bühlwiesen 1024 Erweiterung Gewerbeflächen 18.02.2026
Neubulach, B-Plan Teinacher 2127 Erweiterung Gewerbeflächen 18.02.2026
Mühlacker, B-Plan Belzäcker/Goethestrasse 2128 Änderungen bez. Handel 18.02.2026
Dobel, FNP-Fortschreibung 2130 Fortschreibung bez. Handel und Photovoltaik 18.02.2026
Oberreichenbach, B-Plan Weinstrasse Nord 2129 Anpassung Sondergebiet 15.02.2026
Horb, B-Plan Intermodales Servicezentrum 2131 Fläche für Tunnelbau 15.02.2026
Seewald, Sondergebiet Nahversorgung Besenfeld 2132 Neuansiedlung Lebensmittelmarkt 03.03.2026

Bringen auch Sie sich rechtzeitig ins Verfahren ein

Nur durch fristgerechten Einspruch beim Planungsträger können betroffene Unternehmen im Konfliktfall ihre unternehmerischen Interessen, Wünsche und Rechte erfolgversprechend geltend machen!
Details zu den Unterlagen, Fristen und Verfahrensschritten können jederzeit beim zuständigen Planungsträger (Gemeinden, etc.) erfragt werden. Falls der Planungsträger Unterlagen im Internet zur Verfügung stellt, sind diese verlinkt.
Sollte ihr Unternehmen von einer Planung betroffen sein und wir Ihnen weiterhelfen können, sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
Diese Auflistung dient nur zur Information und hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Es werden nur aus Sicht der IHK Nordschwarzwald relevante Verfahren in die Liste aufgenommen.