Das Carnet A.T.A. / C.P.D.
Türkei: Zusätzliche Regelungen für das Carnet ATA
Grundsätzlich ist es möglich, ein Carnet für folgende Verwendungszwecke bei Reisen in die Türkei zu verwenden:
- Messe- und Ausstellungsgüter
- Berufsausrüstung
- Warenmuster
- Wissenschaftliche Geräte
- Ausrüstung für Seefahrer
- Pädagogisches Material
Folgende Besonderheiten müssen beachtet werden:
1) Alle Carnet-Inhaber, die ihr ATA-Carnet in der Türkei verwenden möchten, müssen die türkische Zollbehörde vor ihrer Ankunft im türkischen Zollgebiet über ihre geplante Einreise informieren. Dies erfolgt über das folgende türkische Registrierungsportal für ATA-Carnets: https://uygulama.gtb.gov.tr/eATA/#/login
2) Gemäß den Anforderungen des türkischen Zolls müssen alle allgemeinen Listen in digitaler Form vorgelegt werden. Um die Anmeldung zu erleichtern, wird den Inhabern empfohlen, die allgemeine Liste ihrer Carnets als Excel-Datei auf einem USB-Stick zu speichern und diese Datei dem türkischen Zoll auf Anfrage vorzulegen.
3) Es muss der Name des Vertreters des Inhabers in der Türkei in Feld "B" (vertreten durch) deutlich angegeben werden. Wenn ein Vertreter nicht eindeutig in Feld "B" angegeben ist, muss eine beigefügte Vollmacht von der ausstellenden Kammer und der zuständigen türkischen Botschaft bzw. dem Konsulat überbeglaubigt werden. Die türkische Zollverwaltung teilte mit, dass Carnet ATA, die nicht vom bevollmächtigten türkischen Vertreter am weißen Einfuhr- und Wiederausfuhrblatt unterschrieben sind, nicht anerkannt werden.
4) Der türkische Zoll beschränkt sehr oft die Wiederausfuhrfrist auf 6 Monate. Ein Überschreiten dieser Wiederausfuhrfrist hat eine Zollstrafe zur Folge. Eine Verlängerung der Frist bis zum Ablauf der Gültigkeit des Carnet ATA kann beim türkischen Zoll vor Ablauf der Wiederausfuhrfrist beantragt werden.
5) Wenn in der Türkei Waren vorübergehend mit teilweiser Befreiung von Zöllen und Steuern eingeführt werden, erhebt der türkische Zoll vom Einführer/Carnet-Inhaber
monatlich 3 % der gesamten Abgaben. Wenn eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer erforderlich ist, fordert der türkische Zoll einen Bericht über den Standort und Zustand der Waren an. Ein solcher Bericht kann von einem zugelassenen Zollmakler, der im Auftrag der Zollverwaltung handelt, gegen zusätzliche Dienstleistungskosten erstellt werden. Eine Liste der „zugelassenen Zollmakler“ in der Türkei kann auf Anfrage beim türkischen Ministerium für Zoll und Handel zur Verfügung gestellt werden: www.gtb.gov.tr
monatlich 3 % der gesamten Abgaben. Wenn eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer erforderlich ist, fordert der türkische Zoll einen Bericht über den Standort und Zustand der Waren an. Ein solcher Bericht kann von einem zugelassenen Zollmakler, der im Auftrag der Zollverwaltung handelt, gegen zusätzliche Dienstleistungskosten erstellt werden. Eine Liste der „zugelassenen Zollmakler“ in der Türkei kann auf Anfrage beim türkischen Ministerium für Zoll und Handel zur Verfügung gestellt werden: www.gtb.gov.tr
Bitte nehmen Sie in Zweifelsfällen oder bei Reisen in mehrere Länder Kontakt mit der ausstellenden IHK auf, bevor Sie das Carnet beantragen.
Quelle: DIHK