Handelserleichterungen für Ukraine laufen aus
Die EU hatte 2022 als Reaktion auf den russischen Angriffskrieg umfangreiche Handelserleichterungen für die Ukraine eingeführt. Diese Maßnahme läuft im Juni 2025 aus.
Zu den Erleichterungen gehörten unter anderem der Wegfall von Zöllen, Einfuhrpreisregelungen und Zollkontingenten – insbesondere für Agrarprodukte. Ziel war es, die ukrainische Wirtschaft zu unterstützen und den Export ukrainischer Waren in die EU zu erleichtern. Zu den damaligen Erleichterungen zählten unter anderem die vollständige Aussetzung von Zöllen auf nahezu alle ukrainischen Produkte, die Aufhebung von Einfuhrpreisregelungen für Obst und Gemüse sowie die Abschaffung von Zollkontingenten für bestimmte Agrarprodukte.
Mit dem Auslaufen dieser Maßnahmen im Juni 2025 kehrt die EU nun zu den Regelungen des Assoziierungsabkommens von 2016 zurück. Das bedeutet: Für viele Produkte treten wieder Zollkontingente in Kraft, und auf einige Waren werden erneut Zölle erhoben. Dies geschieht schrittweise und begleitet von Übergangsregelungen, um einen sanften Übergang zu ermöglichen.
Ein Hauptgrund für das Ende der Zollfreiheit war der zunehmende Druck europäischer Landwirte, insbesondere aus osteuropäischen Ländern, die sich durch billige ukrainische Agrarimporte benachteiligt wurden. Zölle gewinnen damit wieder an Bedeutung als Instrument zum Schutz der EU-Märkte.
Neues Agrarabkommen angestrebt
Die Europäische Kommission arbeitet derzeit an einem neuen Agrarabkommen, das sowohl die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Ukraine als auch die Schutzinteressen der EU-Landwirtschaft in Einklang bringen soll. Ziel ist es, eine nachhaltige und faire Handelsbeziehung zu etablieren, die langfristig Bestand hat.
Durch das derzeit bestehende Assoziierungsabkommen von 2016 sind nichtsdestotrotz über 90 Prozent der ukrainischen Waren zollfrei.
Quelle: GTAI/Grenzlotsen