Exportförderung/-finanzierung

Exportkreditgarantien der Bundesrepublik Deutschland

Die Bundesrepublik Deutschland fördert den deutschen Außenhandel durch eine staatliche Exportkreditversicherung. Unternehmer können ihre Geldforderungen aus Exportverträgen über Lieferungen und Leistungen an ausländische Schuldner gegen Käuferrisiken und Länderrisiken versichern. Im Hinblick auf das Gesamtvolumen des deutschen Exports ist die Anzahl der Bundesdeckungen gering. Der Anteil der bundesgedeckten Exporte am Gesamtexport beträgt weniger als 5 Prozent.
Versicherungsfähig sind nicht marktfähige Risiken, d.h. Risiken, für deren Absicherung auf dem privaten Versicherungsmarkt kein ausreichendes Versicherungsangebot vorhanden ist.
Die Formen der Bundesdeckungen sind so vielfältig wie die Exportgeschäfte selbst. Es können Risiken sowohl vor als auch nach dem Versand abgesichert werden, zusätzlich wird eine Vielzahl von Sonderdeckungen angeboten.
Grundlage für die Prämien ist ein OECD-einheitliches Entgeltsystem mit sieben Länder- und vier Käuferkategorien. Die Selbstbeteiligung des Deckungsnehmers liegt je nach Absicherungsform im Regelfall zwischen 5 % und 15 %.
Der bei HERMES zu stellende Antrag auf eine Ausfuhrgewährleistung sollte möglichst schon vor dem endgültigen Abschluss des Exportvertrags gestellt werden.
Details zu den Bundesdeckungen finden Sie unter nebenstehendem Link
Die Bundesregierung hat eine neue "Ausfuhr-Pauschal-Gewährleistung-light" (APG-light) eingeführt, die speziell auf kleinere und mittelständische Firmen mit Jahresumsätzen bis zu 1 Million Euro zugeschnitten ist.
Die IHK Nordschwarzwald bietet Ihnen in Zusammenarbeit mit der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG regelmäßig Beratungstage zum Thema Exportkreditgarantien direkt bei Ihnen im Unternehmen an.