Tunesien: Importvorschriften

Tunesien: Importvorschriften

Seit Oktober 2022 gelten für Tunesien geänderte Importvorschriften. So werden bei der Einfuhr bestimmter Waren diverse Dokumente verlangt. Bei den Waren handelt es sich vorwiegend um Konsumgüter.
Dies kann unter anderem eine Freiverkäuflichkeitsbescheinigung (sog. Free-Sales-Zertifikat bzw. certificate de vente libre) sein, welche von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde. Die IHK kann Free-Sales-Zertifikate entweder als Eigenerklärung von Unternehmen auf Firmenbriefbogen bescheinigen oder eine Bescheinigung über die Zuständigkeit anderer Behörden vornehmen, sofern eine behördliche Freiverkäuflichkeitsbescheinigung vorliegt.

Ausgenommen von dieser Maßnahme sind:

  • Import des Staates und öffentlicher Unternehmen und Einrichtungen
  • Rohstoffe und Halbfertigprodukte, die für den Industrie-, Dienstleistungs- und Handwerkssektor bestimmt sind
  • Rohstoffe, Halbfertigprodukte, Ausrüstungen und Ersatzteile, die für die Tätigkeit von Industrieunternehmen erforderlich sind
  • Ausrüstungen für Projekte zur Erzeugung erneuerbarer Energien
  • Einfuhren ohne Zahlung oder Transfer von Währung
  • Importe von Einrichtungen, die von der Steuerbefreiung profitieren, wie z.B. Botschaften, internationale Organisationen, etc.
  • Einfuhren, die gemäß Erlass 1743 vom 29.08.1994 von Außenhandelsmaßnahmen befreit sind
  • Postpakete

Bei den Dokumenten handelt es sich um folgende:

  • eine Rechnung, die direkt von der ausführenden Fabrik/vom ausführenden Hersteller ausgestellt wurde
  • eine von einer offiziellen Stelle des Ausfuhrlandes ausgestellte Bescheinigung über die Rechtspersönlichkeit der Fabrik und die ihr erteilte Lizenz zur Ausübung ihrer Tätigkeit (= Gewerbeschein)
  • ein Nachweis, dass die Fabrik über ein Qualitätskontrollsystem verfügt
  • eine Liste der Arten von Produkten, die importiert werden sollen
  • den Namen der Handelsmarke des Produkts und den Namen der in Lizenz hergestellten Marke
  • ein Muster des Etiketts für die zu importierenden Produkte
  • eine Bescheinigung über den freien Verkauf (free sales certificate / certificate de vente libre), die von einer offiziellen Regierungsbehörde des Exportlandes ausgestellt wurde
  • Dokumente und Berichte, die bestätigen, dass die Qualität der eingeführten Waren den geltenden Merkmalen entspricht

Je nach Art der Ware sind diese Dokumente folgenden Behörden in Tunesien vorzulegen:

  • Ministerium für Handel und Exportabwicklung
  • Ministerium für Industrie, Bergbau und Energie
  • Nationale Instanz für die gesundheitliche Sicherheit von Lebensmitteln.

Für Fragen zu Importvorschriften steht bei der AHK Tunesien folgender Ansprechpartner zur Verfügung:
Jörn Bousselmi und Makram Ben Hamida
Tel.: +216 71 965 280
info@ahktunis.org

Quelle: DIHK