Polen: Meldepflicht Warenbeförderung
Polen: Meldepflicht bei grenzüberschreitender Warenbeförderung
Seit Anfang Januar 2025 müssen sich auch Transportunternehmen aus der EU oder EFTA-Staaten im polnischen SENT-System anmelden, wenn bestimmte Güter im Straßenverkehr transportiert werden. Mit der Überwachung will die polnische Regierung Steuerbetrugsfällen entgegenwirken.
Bereits seit November 2024 waren von der Regelung alle Transportunternehmen aus Drittstaaten betroffen, außer Unternehmen, die Ihren Sitz in der EU- oder EFTA-Staaten hatten. Seit Januar 2025 wurde die Überwachung auch auf europäische bzw. Transportunternehmen aus EFTA-Staaten ausgedehnt.
Welche Warentransporte sind betroffen?
Eine Anmeldung im SENT (System for Electronic Transport Supervision) ist für besonders betrugsanfällige Warentransporte verpflichtend. Eine aktuelle Auflistung der betroffenen Waren (Stand Januar 2024) und weitere Informationen erhalten Unternehmen in englischer Sprache auf der elektronischen Plattform PUESC.
Darunter fallen beispielsweise Lebensmittel wie Früchte, Mais, Mehle oder Speiseöle, aber auch zahlreiche chemische Stoffe, Tabakprodukte oder Treibstoffe.
Darunter fallen beispielsweise Lebensmittel wie Früchte, Mais, Mehle oder Speiseöle, aber auch zahlreiche chemische Stoffe, Tabakprodukte oder Treibstoffe.
Laut der Website werden unter anderem auch Transporte überwacht, die Polen durchfahren (Transit):
- transport and turnover of goods beginning on the territory of Poland and ending on the territory of Poland or outside the territory od Poland,
- carriage and turnover of goods beginning and ending outside the territory of Poland,
- transport of goods beginning and ending outside the territory of Poland and ending in the territory of Poland.
Welche Angaben bei welchem Transport sind notwendig? Wer muss melden?
- Warenlieferung nach Polen
Bei der Beförderung von Gütern aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates oder aus dem Hoheitsgebiet eines Drittlandes auf das Hoheitsgebiet Polens ist der Empfänger verpflichtet, vor Beginn der Warenbeförderung auf polnischem Hoheitsgebiet eine Erklärung an das SENT-Register zu senden, eine Referenznummer für diese Erklärung zu erhalten und diese Nummer dem Beförderer mitzuteilen.
Der Empfänger ist verpflichtet, die Erklärung spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Empfang der Lieferung um Informationen über den Erhalt der Waren zu ergänzen.
- Warenlieferung als Transit durch Polen
Bei der Beförderung von Gütern aus dem Hoheitsgebiet eines EU-Mitgliedstaates auf das Hoheitsgebiet eines anderen EU-Mitgliedstaates oder eines Drittlandes ist der Beförderer verpflichtet, vor Beginn der Beförderung von Gütern auf polnischem Hoheitsgebiet eine Erklärung an das SENT-Register zu senden und eine Referenznummer für diese Erklärung zu erhalten.
- Warenlieferung innerhalb von Polen
Bei einer Güterbeförderung, die auf dem Gebiet Polens beginnt, ist der Absender verpflichtet, vor Beginn der Güterbeförderung eine Erklärung an das SENT-Register zu senden, eine Referenznummer für diese Erklärung zu erhalten und diese Nummer dem Frachtführer mitzuteilen. Im Falle einer Warenlieferung im Sinne des Waren- und Dienstleistungssteuergesetzes ist der Absender auch verpflichtet, die Referenznummer an den Empfänger weiterzugeben.
Der Empfänger ist verpflichtet, die Erklärung spätestens am nächsten Arbeitstag nach dem Empfang der Lieferung um Informationen über den Erhalt der Waren zu ergänzen.
Jeder Warentransport muss genau beschrieben werden. Dazu zählen Informationen zur Art, Klassifizierung, Menge und zum Gewicht und Volumen der Ware. Für jede Meldung wird die SENT-Referenznummer vergeben. Diese ist stets mitzuführen und auf Verlangen der Zollbehörde vorzulegen.
Die erhaltene Referenznummer für den jeweiligen Transport aus dem SENT-System bleibt für 10 Tage gültig.
Wichtig:
Während des gesamten Transportvorgangs, muss das Unternehmen sicherstellen, dass die Live-Ortungsdaten des Fahrzeugs über ein GPS-Gerät oder über eine App übertragen werden. Für die Übertragung der Ortungsdaten an das SENT-System gibt es folgende Möglichkeiten:
- e-TOLL App – zum Herunterladen im App Store oder Google Play,
- On-Board-Unit (OBU-Boardgerät) – erhältlich bei einer e-TOLL-Kundendienststelle,
- Externes Ortungssystem (ZSL) – es muss geprüft werden, ob das bereits im Fahrzeug installierte ZSL-System mit dem polnischen e-TOLL-System kompatibel ist.