Verpackungsvorschriften

Holzverpackungen im Außenhandel

1. Holzverpackungen für Exportsendungen: ISPM 15 beachten

Holzverpackungen können Schädlinge einschleppen. Daher dürfen beim Export und Import nur Holzverpackungen verwendet werden, die entsprechend dem internationalen Standard zur Behandlung von Holzverpackungen, dem  IPPC-Standard ISPM 15 entsprechen.
Dieser schreibt fest, in welcher Form Holzpackmittel aus Vollholz (Paletten, Kisten, Stauholz u. a.) behandelt sein müssen, damit sie dauerhaft vor Schädlingsbefall geschützt sind (Dielektrische Behandlung, Hitzebehandlung oder Begasung (letztere ist in Deutschland nicht zulässig)). Holzwerkstoffe wie Spanplatten, Tischlerplatten, Sperrholz, OSB-, MDF- oder andere Faserplatten sind nicht vom ISPM 15 erfasst, hier können gegebenenfalls Regelungen des importierenden Landes gelten.
Die ISPM-15-Behandlung erfolgt ausschließlich durch  registrierte Holzverpacker und -behandler. Wiederholungsbehandlungen sind nicht erforderlich. Eine standardisierte Markierung auf dem Holz dokumentiert die Behandlung. Es ist ausgesprochen wichtig, dass alle Markierungen einwandfrei lesbar sind. Zusätzliche Behandlungszertifikate oder gar Pflanzengesundheitszeugnisse sollen damit überflüssig werden und nicht vorgelegt werden müssen. Die detaillierten Regelungen und häufig gestellte Fragen hat das Julius-Kühn-Institut zusammengestellt.

2. Welche Länder schreiben den ISPM 15 vor?

Beim Julius-Kühn-Institut finden Sie eine Länderübersicht der Anwenderstaaten und Hinweise zu nationalen Besonderheiten. Holzverpackungen, die innerhalb der EU oder im Warenverkehr mit der Schweiz eingesetzt werden, müssen nicht gemäß ISPM-15 behandelt sein. Ausnahmen kann es geben, wenn Schädlinge innerhalb der EU auftreten. Dieser Standard muss auch im Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich eingehalten werden. Einzelheiten zur EU sowie zu pflanzengesundheitlich gleichgestellten Staaten finden Sie hier.

3. Bei Verwendung von unbehandelten Holzverpackungen drohen Strafen

Exporteure sollten dringend darauf achten, dass sie für Sendungen in Drittländer nur gegen Schädlinge behandelte Holzverpackungen verwenden. Darauf weist der Pflanzengesundheitsdienst Baden-Württemberg hin. Verschiedene Drittländer, unter anderem China, beanstanden immer wieder, dass EU-Exporteure unbehandelte und unmarkierte Holzpaletten und -kisten verwenden. Fehlende Behandlungen können zur kostenpflichtigen Nachbehandlung, zur Zurückweisung oder in Einzelfällen zur Vernichtung der Lieferung führen. Falle ein Unternehmen mehrfach wegen unbehandelter Holzverpackungen auf, drohe diesem ein Importverbot im jeweiligen Drittland. Es sei nicht auszuschließen, dass die Importländer wieder auf die Vorlage von Pflanzengesundheitszeugnissen bestehen, wenn die Verstöße gehäuft auftreten. Davon wären dann alle Exporteure betroffen.

4. Import von Holzverpackungen

Auch beim Import von Holzverpackungen in die Europäische Union muss der Standard ISPM eingehalten werden. Die Vorschriften zur Entrindung der Hölzer bei der Einfuhr in die EU gelten seit 1. März 2006. Bei Importen aus China und Weißrussland gelten zusätzliche Beschauvorgaben.

5. Wer ist zuständig?

Zuständige Behörden in Baden-Württemberg sind die Pflanzenschutzämter bzw. die Landratsämter und die Landesanstalt für Pflanzenschutz. Die Adressen für den Regierungsbezirk Karlsruhe finden Sie hier:
Kreis Calw
Landratsamt Calw, Abteilung Land­wirtschaft und Natur­schutz
Vogteistraße 42-46
75365 Calw
Telefon 07051 160-951
Telefax 07051 160-979
Pforzheim / Enzkreis
Landratsamt Enzkreis, Land­wirtschafts­amt
Stuttgarter Straße 23
75179 Pforzheim
Telefon 07231 308-1821
Telefax 07231 308-1850
Kreis Freuden­stadt
Landratsamt Freuden­stadt, Land­wirtschafts­amt
Ihlingerstr. 79
72160 Horb
Telefon 07451 907-5401
Telefax 07451 907-5499
Karlsruhe
Landratsamt Karls­ruhe, Land­wirtschafts­amt
Am Viehmarkt 1
76646 Bruchsal
Telefon 0721 88-010
Telefax 0721 89-099
Über­greifend
Regierungs­präsidium Karlsruhe
76247 Karlsruhe
Referat 33
Pflanzen­schutzrechtliche Be­stimmun­gen
Telefon: 07071 757-3354
Telefon: 07071 757-3350


Quelle: IHK Stuttgart