Bestimmungen im Empfangsland

USA: De-Minimis-Ausnahme weltweit ausgesetzt

Ende der De-minimis-Regel für den Handel mit den USA: Ab dem 29. August unterliegen alle Sendungen, die nicht über das internationale Postnetz versendet werden, den regulären Zöllen.
Bisher konnten kommerzielle Sendungen im Wert von bis zu 800 US-Dollar zollfrei in die USA eingeführt werden – dank der sogenannten De-Minimis-Behandlung gemäß 19 U.S.C. 1321(a)(2)(C) des US-Zollgesetzes. Ab dem 29. August gilt diese Ausnahme nicht mehr: Diese Regel hat US-Präsident Donald Trump mit der Executive Order 14324 vom 30. Juli 2025 für alle Länder aufgehoben.
Sämtliche Einfuhrsendungen, die nicht unter 50 U.S.C. 1702(b) fallen oder über das internationale Postnetz versandt werden, unterliegen unabhängig von ihrem Wert, Herkunftsland, ihrer Transportart und der Art der Einfuhr allen anwendbaren Zöllen, Steuern, Gebühren und Abgaben in den USA und müssen dementsprechend deklariert und verzollt werden.

Neue Zollregelungen für Postsendungen

Bestimmte internationale Postsendungen unterliegen eigenen, gesonderten zollrechtlichen Vorschriften. Für deren Zollberechnung gelten zwei Modelle. Transportunternehmen bzw. andere qualifizierte Parteien müssen entweder
  • einen Wertzoll (Ad-valorem-Methode) gemäß dem effektiven IEEPA-Tarif für das Ursprungsland oder
  • einen pauschalen Artikelzoll (specific duty) entrichten.
Die Pauschalzölle richten sich nach dem effektiven IEEPA-Tarif des Ursprungslandes und betragen zwischen US $80 und US $200 pro Paket. Liegt der IEEPA-Zollsatz unter 16 Prozent fallen US $80 an. Bei einem IEEPA-Satz zwischen 16 und 25 Prozent fallen US $160 und bei einem IEEPA-Satz über 25 Prozent fallen US $200 an. Wenn sich Produkte aus mehreren Herkunftsländern in der Verpackung befinden, wird ausschließlich der höchste IEEPA-Satz zur Berechnung des spezifischen Zollsatzes herangezogen.
Die Methode der Pauschalzölle gilt für lediglich sechs Monate (bis einschließlich 27. Februar 2026), danach ist nur die Ad-valorem-Methode zulässig.
Für alle internationalen Postsendungen muss das Ursprungsland des Artikels bei der Customs and Border Protection (CBP) angegeben werden.
Briefe und Leerbriefe, die keine Ware enthalten, sind nicht zollpflichtig.

Befugnisse der US-Zollbehörde

Um die Einhaltung der neuen Vorgaben sicherzustellen, erhält die Zollbehörde (CBP) erweiterte Befugnisse. Die CBP darf bei informellen Sendungen bis US$2.500 eine Art Sicherheitsleistung (basic importation and entry bond) verlangen. Ferner sind internationale Transportdienstleister zur Hinterlegung von sogenannten Carrier-Bonds verpflichtet, mit der die Entrichtung der vorgeschriebenen Zölle abgesichert wird.
Die U.S. Customs and Border Protection behandelt häufig gestellte Fragen in ihren E-Commerce Frequently Asked Questions. Diese Liste wird kontinuierlich aktualisiert.
Quelle: GTAI