EORI-/Zollnummer
Die EORI-Nummer
- 1. Was ist EORI?
- 2. Wer braucht eine EORI-Nummer?
- 3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?
- 4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?
- 5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
- 6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?
- 7. Wo finde ich weitere Details, auch über die Nutzung ausländischer EORI-Nummern?
1. Was ist EORI?
EORI (Economic Operators Registration and Identification System) ist ein EU-weites System zur eindeutigen Registrierung und Identifizierung von Unternehmen und Privatpersonen gegenüber der Zollverwaltung. Diese erfolgt mithilfe einer individuell zugeteilten EORI-Nummer, die EU-weit gültig ist. Die EORI-Nummer ersetzt die frühere Zollnummer.
2. Wer braucht eine EORI-Nummer?
Unternehmen und Privatpersonen, die Ausfuhren oder Einfuhren beim Zoll anmelden, benötigen eine EORI-Nummer. Auch für die Beantragung von Ausfuhrgenehmigungen beim BAFA ist eine EORI erforderlich.
Die Pflicht zur Angabe der EORI-Nummer besteht bereits ab dem ersten Export- oder Importvorgang.
Durch den Brexit wird auch für den Warenverkehr mit dem Vereinigten Königreich in der Zeit nach dem EU-Austritt Großbritanniens eine EORI-Nummer nötig sein.
Unternehmen, die noch keine EORI-Nummer haben, können den Antrag auf Registrierung und Erteilung bislang während der Abwicklung ihres ersten Vorgangs stellen (Artikel 4l, Zollkodex-Durchführungsverordnung). Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Anmeldung über einen Dienstleister erfolgt. Sowohl ATLAS Ausfuhr als auch die Internetzollanmeldung Plus (IAA Plus) funktionieren nur mit gültiger EORI-Nummer.
Entsprechend den EU-rechtlichen Vorschriften dürfen nur rechtsfähige Einheiten, also natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personenvereinigungen eine EORI-Nummer erhalten. Nicht rechtsfähige Unternehmenseinheiten (Zweigniederlassungen, Betriebsstätten) werden in Deutschland über die EORI-Nummer ihres Hauptsitzes und eine vierstellige Niederlassungsnummer identifiziert.
3. Wie sieht die EORI-Nummer aus?
In allen EU-Staaten wird das jewelige Länderkürzel vorangestellt, in Deutschland also DE. Danach folgt eine 15stellige Nummernkombination, also z.B. DE000000001234567.
4. Wann ist die EORI-Nummer anzugeben?
Die EORI-Nummer ist bei Ausfuhr- und Einfuhrmeldungen anzugeben (Ausführer beim Export; Empfänger beim Import). Dies gilt auch bei Anträgen auf Erteilung einer Ausfuhrgenehmigung beim BAFA.
5. Wo erhalte ich eine EORI-Nummer?
Die EORI-Nummer erhalten Sie auf Antrag vom Informations- und Wissensmanagement (IWM) Zoll, Telefax 0351 44834-444, Telefon 0351 44834-540. Das Antragsformular 0870 und Informationen zum Verfahren finden Sie beim Zoll.
Bei Änderungen (Firmierung, Adresse, Rechtsform o.ä.) müssen Sie die Stammdaten aktualisieren.
Anschließend werden die neue EORI-Nummer und die Stammdaten der Wirtschaftsbeteiligten in einer zentralen EU-Datenbank hinterlegt. Dies kann nur nach schriftlicher Einwilligung der Nummerninhaber erfolgen.
6. Wie kann ich überprüfen, ob ich eine (gültige) EORI-Nummer habe?
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob sie registriert sind, können dies entweder über die Zollverwaltung klären (info.eori@zoll.de). Alternativ kann die Abfrage direkt über die Datenbank der EU erfolgen.
7. Wo finde ich weitere Details, auch über die Nutzung ausländischer EORI-Nummern?
- Einzelheiten zur Einführung der EORI-Nummer sind in der EG-Verordnung 312/2009 vom 16. April 2009 veröffentlicht.
- Ausführliche Informationen hat die EU-Kommission in den EORI-Leitlinien veröffentlicht.
- Die Zollverwaltung informiert im Internet ebenfalls über die EORI-Kennnummer (Fragen und Antworten zur EORI).
Quelle: IHK Stuttgart