Anleitung zum Ausfüllen

Merkblatt zu Zollanmeldungen 2024

Die Zollverwaltung hat auf ihrer Internetseite das Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen – Ausgabe 2024 (MZSW) veröffentlicht. Auf über 250 Seiten finden sich hier die verbindlichen Vorgaben für das Ausfüllen von Zollanmeldungen sowie die vorgeschriebenen Datenfelder je Verfahren. Das Merkblatt ersetzt zum 1. Januar 2024 das „Merkblatt zu Zollanmeldungen, summarischen Anmeldungen und Wiederausfuhrmitteilungen - Ausgabe 2023“.


Was ist neu?

Alle Änderungen sind durch kursive Schrift erkennbar. Das Merkblatt enthält unter anderem
  • ein neues Kapitel zu den erforderlichen Daten bei einer Versandanmeldung mittels elektronischem Beförderungsdokument im Luftverkehr
  • ein neues Kapitel zu den erforderlichen Daten bei einer summarischen Ausgangsanmeldung und der Wiederausfuhrmitteilung nach Einführung des Wiederausfuhrkontrollsystems (WKS)
  • Informationen zu den Anforderungen des Import Control Systems (ICS) 2, Release 3
  • genauere Hinweise zur Anmeldung von Zollkontingenten/Linzenzkontingenten bzw. zum Windhundverfahren bei der Einfuhr
  • In Anhang 6 (Verfahrenscodes) zusätzliche Angaben bei der Einfuhr im zweiten Unterfeld (nter anderem bei Lieferungen aus der Türkei), Wegfall des Verfahrenscodes 49 (Ersatz: 40)
  • genauere Erläuterungen in einzelnen Datenfeldern, beispielsweise zum Feld Sicherheit und Ursprung.


Quelle: IHK Stuttgart