ATLAS: Gesundheitsdokumente

Codierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS

EU-Single Window startet und ermöglicht seit 01.03.2023 die Codierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS zur Zollabfertigung bei Einfuhr und Versand.
Seit dem 01.03.2023 reicht eine Codierung von Gemeinsamen Gesundheitseingangsdokumenten (GGED) über ATLAS in der Zollanmeldung aus (siehe ATLAS-Info 0404/2023, ATLAS-Info 0412/2023 und ATLAS-Info 0428/2023). Die Dokumente selbst müssen Unternehmen somit nicht länger an die Zollbehörde zur Einfuhr-/Versandabfertigung der Ware übermitteln. Für diese Umstellung gilt eine Übergangsfrist bis zum 03.03.2025.
Möglich wird dies durch die Umsetzung der EU-Single-Window-Verordnung. Die Verordnung (EU) 2022/2399 wurde im EU-Amtsblatt L 317 veröffentlicht und ist am 12.12.2022 in Kraft getreten. Die Single-Window-Verordnung als solche wurde in den Unionszollkodex (UZK) aufgenommen.

EU-Single-Window

Statt Dokumente, die durch dritte Fachbehörden (so genannte „Nicht-Zollbehörden“) ausgestellt wurden, zum Zwecke der Zollabfertigung an die Zollbehörden gesondert zu übermitteln, reicht künftig eine einfache Codierung dieser Dokumente direkt in der Zollanmeldung aus. Die Prüfung der codierten Dokumente erfolgt dann im Hintergrund durch eine Abfrage des Zolls bei der zuständigen Fachbehörde der EU oder der eines (oder mehreren) anderen Mitgliedstaates. Diese Abfrage zwischen den staatlichen Behörden (Government to Government, G2G) erfolgt über einen neuen zentralen EU-Datenknotenpunkt CERTEX.

Ablauf bisher:

Antrag und Ausstellung der Genehmigung (Dokument) durch Fachbehörde, anschließend Vorlage der Genehmigung (Dokument) bei Zollbehörde zwecks Abfertigung/Abschreibung

Ablauf neu (EU-Single-Window):

Antrag und Ausstellung der Genehmigung (Dokument) durch Fachbehörde, anschließend Codierung der Genehmigung in ATLAS zwecks automatischem Abgleich mittels CERTEX und Abfertigung/Abschreibung durch Zollbehörde.

Dokumentenarten:

Teil A des Anhangs der o.g. VO sieht einen verpflichtenden Teil von durch dritte Fachbehörden ausgestellten Dokumentenarten vor, die über das EU-Single-Window mittels CERTEX elektronisch prozessiert werden sollen. Teil B sieht einen freiwilligen Teil vor.
Die in Teil A genannten Dokumentenarten umfassen u.a.
  • Gesundheitsdokumente (Tiere, Pflanzen, Futter,- Lebensmittel)
  • Umweltdokumente (z.B. Treibhausgase)
  • Dokumente über Kulturgüter.
Die in Teil B genannten Dokumentenarten umfassen
  • den Forstsektor
  • Dual-Use-Güter
  • Artenschutz
  • Dokumente zwecks Marktüberwachung

Frist:

Die Frist zur Implementierung, sprich zur Anbindung der nationalen IT-Systeme an die IT-Systeme der EU (TRACES, CITES usw.) mittels CERTEX endet am 03.03.2025, sowohl für den verpflichtenden Teil als auch für den freiwilligen Teil der Dokumentenarten/IT-Systeme.

Weitere Informationen:

Weiterführende Informationen zum EU-Single-Window / CERTEX finden Sie hier auf der Website von DG Taxud.
Näherer Informationen zur korrekten Unterlagencodierung von Gesundheitsdokumenten in ATLAS EINFUHR und ATLAS VERSAND seit dem 01.03.2023 finden Sie in ATLAS-Info 0412/2023.

Quelle: Deutsche Industrie- und Handelskammer (DIHK)