Arbeitshilfen / Literatur

Exportnachschlagewerk "K und M" Konsulats- und Mustervorschriften

Die Konsulats- und Mustervorschriften – kurz: „K und M“ – der Handelskammer Hamburg sind seit 1920 das Standardwerk zum Thema Einfuhrbestimmungen weltweit. Auf über 650 Seiten bieten sie alle Informationen, die für eine schnelle und korrekte Abwicklung von Exportgeschäften unerlässlich sind. Land für Land werden Fragen beantwortet wie z.B.:
  • Welche Warenbegleitpapiere werden benötigt, wie sind sie aufzumachen und welche Pflichtangaben müssen enthalten sein?
  • Existieren besondere Verpackungs- und Markierungsvorschriften?
  • Was ist bei der Einfuhr von Warenmustern zu beachten und
  • mit welchen Legalisierungsbestimmungen und Konsulatsgebühren ist ggf. zu rechnen?
Beschrieben sind u.a.:
  • Handelsrechnungen, Zollfakturen, Warenverkehrsbescheinigungen, Präferenzerklärungen, Ursprungszeugnisse
  • (jeweils genaue Ausfüllung, Ursprungsbezeichnungen, Wortlaut der abzugebenden Erklärungen, Anzahl und Art der ggf. von der Handelskammer und von der Botschaft zu beglaubigenden Dokumente).
  • Konsulatsgebühren, Einfuhrlizenzen, Warenkennzeichnungsvorschriften (Made in Germany), EAN-Nummernsysteme und Strichcodes, Kollimarkierungsvorschriften, Zollbehandlung nicht abgenommener Waren, Verpackungs-, Heu- und Strohbestimmungen, Inspektionszertifikate, Radioaktivitätsbescheinigungen.
In den "Wichtigen Allgemeinen Hinweisen" befinden sich z.B.:
  • Einzelheiten für Beglaubigungen durch das Bundesverwaltungsamt in Köln, das Washingtoner Artenschutzabkommen (Cites), die Incoterms, die Antiboykott-Verordnung der Bundesregierung, das EU-Exportkontrollrecht, Postsendungen, Lieferungen von Ersatzteilen, das Länderverzeichnis für die Außenhandelsstatistik.
  • Des weiteren Übersichten über die unterschiedlichen Warenverkehrsbescheinigungen bzw. Präferenzerklärungen, über die EU-, EWR- und EFTA-Staaten, über die Staaten, mit denen Präferenz- bzw. Kooperationsabkommen bestehen, ferner über die Arabische Liga, CARICOM, GUS, OECD, Schengener Abkommen sowie eine Abhandlung über das EG-Einheitspapier und das Harmonisierte System (HS).

Die „K und M“ werden periodisch alle 2 Jahre neu aufgelegt und bis zur jeweiligen nächsten Neuauflage durch 5-6 kostenlose Nachträge aktuell gehalten.
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