Nr. 3164592

Unternehmen wünschen sich weniger Bürokratie und verlässliche Rahmenbedingungen 

Berlin, 09.12.2025. Der Umfang der umweltpolitischen Vorgaben für Unternehmen ist in den vergangenen Jahren stetig gewachsen: Ein mittelständisches Unternehmen muss inzwischen mehrere Hundert umweltbezogene Vorschriften berücksichtigen. Was das für die Betriebe bedeutet, zeigt das neue DIHK-Umweltbarometer.

Umweltregulierung belastet vor allem Industrie, Baugewerbe und Handel

Die Umfrage unter fast 1.700 Unternehmen über Branchen und Regionen hinweg spiegelt das aktuelle Stimmungsbild der Wirtschaft zur Umweltschutzpolitik.
Die Ergebnisse zeigen: Viele Unternehmen sehen zwar den Beitrag von Regulierungen zum Umweltschutz und zur gesellschaftlichen Verantwortung – die Umsetzung in der betrieblichen Praxis ist jedoch oft herausfordernd. So gibt jedes dritte Unternehmen an, bis zu fünf Stunden pro Woche aufzuwenden, um dem administrativen Aufwand allein durch Umweltregulierungen nachzukommen.
Für mehr als jedes vierte Unternehmen liegt der Aufwand sogar bei mehr als acht Stunden pro Woche. Mit dem Zeitaufwand verbunden sind laufende Personal- und Sachkosten, die zwei von drei Unternehmen als Belastung empfinden.

Große Unterschiede zwischen Branchen

„Unsere Wirtschaft kann nur dann langfristig stark sein kann, wenn wir nachhaltig wirtschaften und unsere Umwelt schützen”, sagt Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer. „Übertriebene Dokumentationspflichten, überbordende Bürokratie und kleinteilige Regelungen belasten die Unternehmen aber oft und verhindern dadurch wirksamen Umweltschutz und Engagement der Betriebe.“
Die Betroffenheit unterscheidet sich stark je nach Branche – entsprechend unterschiedlich bewerten die Unternehmen die Auswirkungen der Umweltschutzpolitik auf ihre Wettbewerbsfähigkeit: Branchenübergreifend sind insbesondere die Regularien für die Kreislaufwirtschaft von hoher Relevanz (45 %).
Für die Industrie kommen noch die Anforderungen an den Umgang mit Chemikalien und Gefahrstoffen (28%) hinzu, für das Baugewerbe die Regulatorik zu Bodenschutz und Altlasten (27%) sowie für den Handel produktspezifische Regulierungen (51 %), wie beispielsweise zu Verpackungen und Elektrogeräten.
Kleine und mittlere Unternehmen sind besonders durch fehlende Fachkräfte (20 %) und komplexe Kommunikation mit Behörden (31 %) belastet.

Berichtspflichten reduzieren und Digitalisierung vorantreiben

„Umweltschutz ist Bestandteil täglicher betrieblicher Entscheidungen. Unternehmen berücksichtigen ökologische Aspekte heute in nahezu allen Bereichen ihres Wirtschaftens: von der Beschaffung über die Produktion bis hin zu Investitionsentscheidungen“, erklärt Dercks. Um effektiver handeln zu können, wünschen sich rund neun von zehn Betrieben weniger Bürokratie, verlässliche Rahmenbedingungen und einheitliche Regelungen auf nationaler und europäischer Ebene.
„Die Politik muss dringend Berichtspflichten reduzieren, Genehmigungsverfahren und Digitalisierung beschleunigen sowie eine Vereinfachung der Umweltregulierungen vorantreiben – allen voran über den anstehenden EU-Umweltomnibus“, fordert Dercks. „Für Planungssicherheit und praxisgerechte Regelwerke sollte die Wirtschaft zudem frühzeitig in Gesetzgebungsprozesse eingebunden werden.“
Quelle: DIHK






Neuregelungen der CLP auf 01.01.2028 verschoben

Brüssel, 03.12.2025. Die EU hat aktuell die Verschiebung zahlreicher Vorschriften der 2024 überarbeiteten Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung chemischer Stoffe (CLP-Verordnung) auf den 1. Januar 2028 beschlossen.

Stop-the-clock-Regelung veröffentlicht

Der Text zur Regulierung der Verschiebung ist nun im Amtsblatt der Europäischen Union verfügbar. Regulation - EU - 2025/2439 - DE - EUR-Lex
Dieses sogenannte „Stop-the-clock“-Gesetz ist der erste Teil des Chemikalien-Omnibusses zur Entbürokratisierung des Chemikalienrechts, den die Kommission im Juli 2025 vorgelegt hatte.

Neuer Geltungsbeginn

Durch die „Stop-the-clock“-Verordnung wird der Geltungsbeginn der in der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung eingeführten neuen Bestimmungen auf den 1. Januar 2028 verschoben. Dies betrifft insbesondere die neuen Bestimmungen für die Fristen der Neukennzeichnung bei Änderungen der Einstufungen, für das Format der Kennzeichnungsetiketten, für Informationsanforderungen bei Werbung, Online-Handel und Fernabsatz sowie die Kennzeichnungvorschriften für Tankstellen.
In der 2024 überarbeiteten CLP-Verordnung waren ursprünglich als Zeitpunkt des Geltungsbeginns dieser Bestimmungen der 1. Juli 2026 für einige und der 1. Januar 2027 für andere festgelegt.

Weitere Vereinfachungen der CLP geplant

Gleichzeitig gehen die Verhandlungen zwischen Rat und Parlament weiter um Anpassungen am Inhalt der CLP-Verordnung vorzunehmen (zweiter Teil des Chemikalien-Omnibusses) und so Vereinfachungen für Unternehmen, insbesondere KMU, zu schaffen.
Quelle: DIHK

20.03.2026 Resiliente und nachhaltige Lieferketten – Herausforderungen und Lösungen

Webinar: Fr., 20.03.2026, 10 - 12 Uhr, MS-Teams

Steigerung der Resilienz in Lieferketten

Globale Lieferketten sind mit einer Vielzahl von Herausforderungen konfrontiert. Zu diesen zählen unter anderem geopolitische Spannungen, Umweltauflagen sowie regulatorische Vorgaben. Um Lieferengpässe, Compliance-Verstöße und wirtschaftliche Schäden zu vermeiden, müssen Unternehmen Risiken proaktiv steuern. Gleichzeitig steigen die Erwartungen an nachhaltige und transparente Lieferketten.
Dieses kostenlose Webinar vermittelt praxisorientierte Lösungen zur Steigerung der Resilienz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten. Neben einem Überblick über aktuelle regulatorische Anforderungen und ESG-Kriterien stehen Best-Practice-Beispiele aus verschiedenen Branchen im Fokus, die zeigen, wie sich Unternehmen erfolgreich aufstellen können.

Zielgruppe

  • Verantwortliche für Lieferkettenmanagement, Compliance und Nachhaltigkeit
  • Einkäufer, Logistik- und Risikomanager
  • Unternehmen in regulierten Branchen oder mit komplexen, globalen Lieferketten
  • IT- und Datenexperten, die sich mit digitalen Lösungen für Lieferkettenrisiken befassen

Inhalte

  • Geopolitische Unsicherheiten, wirtschaftliche Abhängigkeiten und steigende Umwelt- sowie Nachhaltigkeitsanforderungen
  • Richtlinien für Unternehmen: Regulatorische Vorgaben, wie das EU-Lieferkettengesetz (CSDDD) und deren Auswirkungen auf Unternehmen ("Trickle Down-Effekt")
  • Entwaldungsverordnung - EUDR: aktueller Stand
  • Lieferantenbewertung und Mapping zur Schaffung von Transparenz über alle „Tier“- Ebenen
  • Datenbasierte Risikoanalysen und digitale Frühwarnsysteme zur proaktiven Steuerung und Identifikation von Risiken, sowie Predictive Analytics zur frühzeitigen Erkennung potenzieller Engpässe und Optimierung der Lieferkettensicherheit
  • Einsatz von KI und Echtzeit-Daten zur digitalen Überwachung und Steuerung von Lieferkettenrisiken
  • Praxisbeispiele aus der Halbleiterindustrie, insbesondere Strategien zur Bewältigung von Engpässen und geopolitischen Herausforderungen
  • Best Practices aus der Automobilzulieferindustrie, z. B. optimierte Beschaffungsketten und nachhaltige Materialstrategien
  • Beispiele aus der Präzisionstechnik und Medizintechnik
  • Ansätze aus dem Maschinenbau, um Produktionsrisiken durch diversifizierte Beschaffung und datenbasierte Planung zu reduzieren

Referenten

Julian Hoffmann, Maximilian Hauser, FaroLog.io, Eisingen

Anmeldungen

Anmeldungen zu diesem kostenlosen Webinar werden unter der E-Mail: umwelt@pforzheim.ihk.de entgegengenommen.
Sie erhalten eine formlose Bestätigung und - einige Tage vor der Veranstaltung - die Einwahldaten als MS-Teams Einladung.

Entwaldungs­ver­ordnung wird zur Never Ending Story

Brüssel, 19.11.2025. EU-Umweltkommissarin Roswall hatte im September angekündigt, dass die Umsetzung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) um ein weiteres Jahr verschoben werden soll. Es regte sich aber Widerstand im Europäischen Parlament. Nun werden neue Kompromisse gesucht.
Man ist nun weiter auf der Suche nach einem tragfähigen Kompromiss, der aber wahrscheinlich viele versprochene Erleichterungen wieder “einkassiert”. Eine sehr unbefriedigende Vorgehensweise für die betroffenen Unternehmen.

Neuer Vorschlag - Stand: November

Der europäische Rat schlägt aktuell (Stand 16.11.2025) folgende Regelungen vor:
  • Geltungsbeginn: 30. Dezember 2026 für mittlere und große Unternehmen und ab dem 30. Juni 2027 für Kleinst- und Kleinunternehmen.
  • Die Pflicht zur Einreichung einer Sorgfaltserklärung würde ausschließlich bei den Marktteilnehmern liegen, die das Produkt erstmals auf dem Markt bereitstellen.
  • Nachgelagerte Marktteilnehmer und Händler müssten keine gesonderten Sorgfaltserklärungen mehr einreichen; lediglich die ersten nachgelagerten Wirtschaftsakteure müssten die Referenznummer der ursprünglichen Erklärung aufbewahren und weitergeben.
  • Kleinst- und kleine Primärerzeuger müssten nur eine einmalige vereinfachte Erklärung abgeben.
  • Der Rat beauftragte zudem die Europäische Kommission, bis zum 30. April 2026 ein Simplification Review durchzuführen, um die Auswirkungen der EUDR und die administrative Belastung zu bewerten.

Verabschiedung noch vor Weihnachten?

Mit diesem Vorschlag geht man in die Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament. Die finale Abstimmung im Europäischen Parlament soll dann nach Einigung zwischen dem 15. - 18. Dezember 2025 stattfinden.

Unsicherheit bei Betroffenen bleibt

Aus Sicht der Wirtschaft gehen die Deregulierungsansätze immer noch nicht weit genug. Die aktuelle inhaltliche und zeitliche Unsicherheit wird die rechtskonforme und fristgerechte Umsetzung der Verordnung - wann immer sie dann in Kraft tritt - zusätzlich erschweren.
Quelle: EU, DIHK, verändert.

Vereinfachungen bei CBAM verabschiedet

Brüssel, Berlin, 20.10.2025. Die s. g. Omnibus-Reform (Verordnung (EU) 2025/2083) mit den CBAM-Vereinfachungen ist nun in Kraft getreten.

Vereinfachungen ab 01.01.2026

Nach dieser neuen Verordnung brauchen Unternehmen, die CBAM-Güter unter 50 Tonnen im Jahr importieren, keine Zulassung für den Import beantragen, keine CO2-Emissionen berichten und auch keine Zertifikate kaufen.
Für Importeure, die diese Schwelle auch im Jahr 2026 überschreiten, gelten diese Erleichterungen nicht. Indirekte Zollvertreter, sowie Einführer von Wasserstoff und Strom, benötigen unabhängig von der neuen Mengenschwelle stets den Status als zugelassener CBAM-Anmelder.

Ab 50 t gilt weiterhin: Ohne Zulassung kein Import

Um ab dem 01.01.2026 weiterhin CBAM-Waren über 50 t/a in das Zollgebiet der Europäischen Union einzuführen, müssen betroffene Wirtschaftsbeteiligte einen Antrag auf Zulassung im CBAM-Register stellen, um den Status „zugelassener CBAM-Anmelder“ zu erhalten. Dies ist in den Artikeln 4, 5 und 17 der Verordnung (EU) 2023/956 CBAM-Verordnung geregelt.
Nach Auskunft der in Deutschland zuständigen Deutschen Emissionshandelsstelle DEHSt haben (Stand: Oktober 2025) zahlreiche relevante Wirtschaftsbeteiligte noch keinen Antrag auf Zulassung im CBAM-Register gestellt. Damit drohe für diese Wirtschaftsbeteiligten ein Importverbot ab Januar.

Nähere Informationen bei der DEHSt

Details zum Thema auf den Seiten der Deutschen Emissionshandelsstelle.
Quelle: DEHSt, DIHK

Stellungnahmen in der Bauleitplanung

Die hoheitliche Aufgabe Bauleitplanung

Die IHK wird nach dem Baugesetzbuch als „Träger öffentlicher Belange” zu Bauleitplänen gehört und in der Regel innerhalb von vier Wochen zu einer Stellungnahme aufgefordert.
Die Aufstellung oder Änderung von Bauleitplänen (hauptsächlich Flächennutzungs- und Bebauungspläne) kann unter anderem für Gewerbetreibende zu einschneidenden negativen, aber auch positiven Veränderungen von Bau- und Nutzungsrechten an einem Betriebsstandort führen. Knackpunkte sind in vielen Verfahren z. B. die Themen “heranrückende Wohnbebauung”, Lärmschutz, Naturschutz oder handels- und verkehrsplanerische Aspekte.

Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft

Wir, die IHK Nordschwarzwald, vertreten in diesen Anhörungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft um Fehlplanungen und Standortnachteile für gewerbliche Unternehmen von vornherein auszuschließen.
Für den Fall, dass im Rahmen der Bauleitplanung unterschiedliche Interessenlagen zwischen kommunalen Belangen und gewerblichen Erfordernissen auftreten, versucht die IHK im konstruktiven Dialog einen Interessenausgleich herzustellen.

Aktuell zur Stellungnahme vorliegende Planungsverfahren

Verfahren BLP-Nr. (intern) Bemerkungen Fristablauf
Mühlacker, B-Plan Einzelhandel Lomersheim 2121 Neubau Lebensmittelmarkt 19.12.2025
Altensteig, B-Plan Turmfeld 1691 Erweiterung Gewerbegebiet 19.12.2025
Nagold, B-Plan Bahnhofstr. / Gerichtsplatz / Kirchstr. 2125 Neuordnung Innenstadt 21.12.2025
Empfingen/Horb, B-Plan Kompass 81 2077 Neuausweisung Gewerbegebiet 30.01.2026
Wurmberg, B-Plan Alte Pforzheimer Str. 2124 Neubau Kita 26.01.2026
Wurmberg, B-Plan Dachstein 2123 Ausweisung Stellflächen 26.01.2026
Engelsbrand, B-Plan Einzelhandel Bannholz 2122 Erweiterung Handel und Apotheke 19.01.2026

Bringen auch Sie sich rechtzeitig ins Verfahren ein

Nur durch fristgerechten Einspruch beim Planungsträger können betroffene Unternehmen im Konfliktfall ihre unternehmerischen Interessen, Wünsche und Rechte erfolgversprechend geltend machen!
Details zu den Unterlagen, Fristen und Verfahrensschritten können jederzeit beim zuständigen Planungsträger (Gemeinden, etc.) erfragt werden. Falls der Planungsträger Unterlagen im Internet zur Verfügung stellt, sind diese verlinkt.
Sollte ihr Unternehmen von einer Planung betroffen sein und wir Ihnen weiterhelfen können, sprechen Sie uns jederzeit direkt an.
Diese Auflistung dient nur zur Information und hat keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsverbindlichkeit. Es werden nur aus Sicht der IHK Nordschwarzwald relevante Verfahren in die Liste aufgenommen.