Service

Die Umweltberatung der IHK Nordschwarzwald

Umweltschutz als Serviceaufgabe

Die Aufgabe des nachhaltigen Wirtschaftens („sustainable development”) rückt für die Wirtschaft zunehmend in den Vordergrund. Staat, Wirtschaft und Gesellschaft bekennen sich gemeinsam zum Ziel „Umweltschutz”. Umweltschutz ist heute aber mehr denn je interdisziplinär und allumfassend zu sehen. Ressourcenschonung, Klimaschutz, Arbeitssicherheit, Energieeffizienz, u.v.m. - alle Themen im Betrieblichen Umweltschutz haben Schnittstellen und gehen ineinander über. Umweltspezialisten werden dadurch mehr und mehr zu Umweltallroundern.
Die Fülle und Komplexität gesetzlicher Auflagen, Gebote und Verbote stellen die gewerbliche Wirtschaft auch in unserer Region vor hohe Anforderungen. Gerade kleinen und mittleren Unternehmen fehlen aber häufig die notwendigen personellen, finanziellen, technischen und organisatorischen Voraussetzungen, um die (umwelt-)rechlichen Vorgaben zu erfüllen. Zur Unterstützung der Mitgliedsunternehmen hat die IHK ein breites Spektrum an Dienstleistungsangeboten geschaffen.

Information, Recherche und Vermittlung

Welche neuen umweltrechtlichen Vorgaben müssen beachtet werden? Wie ist der aktuelle Stand der Verpackungsverordnung? Was bedeutet REACH? Welche neuen Anforderungen ergeben sich für die Abfallbeauftragten? Wer braucht einen Brandschutzbeauftragten? Wie kann ich Energie effizienter einsetzen? Welche Hersteller von Umwelt- und Energietechnik können weiterhelfen? Wie baue ich ein Umweltmanagementsystem auf?
Dies sind nur einige Fragen, die täglich an die Umweltberatung gestellt und von dieser beantwortet werden. Die Beantwortung der Fragen muß rasch erfolgen. Die IHK bietet deshalb einen vielfältigen und umfangreichen Informationsservice an.

Die IHK

  • informiert in der IHK-Zeitschrift "Informationen für die Wirtschaft", im Internet oder durch Newsletter Unternehmen regelmäßig über aktuelle umweltpolitische Entwicklungen,
  • bildet Umweltverantwortliche und Mitarbeiter in den Themen Umweltschutz, Arbeitsschutz und Energie regelmäßig weiter.
  • informiert über Fördermaßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz.

Umweltinformationen

Der E-Mail-Newsletter kann hier kostenlos abonniert werden. Dieser Newsletter erscheint in der Regel ein Mal im Monat. Zusätzlich steht ein umfangreicher Infopool im Internetauftritt der IHK zur Verfügung, der tagesaktuell informiert und viele hilfreiche Dokumente "online" bereitstellt.

Beratung

Grundlage der Beratung ist zunächst immer die Problemanalyse ob am Schreibtisch oder vor Ort im Betrieb. Erst danach können konkrete Lösungswege für bestehende Umweltschutzprobleme gefunden werden. Die Umweltberatung der IHK hilft bei der Problemanalyse und unterstützt den Betrieb bei der Lösung, gleich ob es sich z.B. um konkrete Anstrengungen zur betrieblichen Abfallwirtschaft oder um die Lagerung wassergefährdender Stoffe handelt. Diese sogenannte Vorfeld und Aufschlußberatung hat sich in den letzten Jahren bewährt. Die Umweltberatung ist Ansprechpartner und Kontaktvermittler für Umweltschutzbelange der gewerblichen Wirtschaft vor Ort und keine Konkurrenz zum privatwirtschaftlichen Beratungsbereich. Ist Sachverstand bei einer Problemlösung gefragt, berät und vermittelt die Umweltberatung. Schließlich berät die IHK über staatliche Förderprogramme im Bereich des Umweltschutzes.

Wirtschaftsinteressen versus Umweltpolitik?

Fragen des Umweltschutzes haben in der Öffentlichkeit einen hohen Stellenwert. Die Umweltberatung der IHK trägt dazu bei, dass die Leistungen der Wirtschaft für Umweltschutz, aber auch die gesamtwirtschaftlichen und betrieblichen Konsequenzen umweltpolitischer Maßnahmen, den Entscheidungsträgern vermittelt und dort berücksichtigt werden. Dafür müssen die Interessen der Unternehmen im Umweltschutz erkannt, Initiativen im Gesamtinteresse der Wirtschaft ergriffen und der Dialog mit allen beteiligten Partnern geführt werden. So werden beispielsweise die umweltschutzrelevanten Belange der gewerblichen Wirtschaft durch die IHK in Stellungnahmen zu Entwürfen von Umweltschutzgesetzen, -verordnungen oder -richtlinien vertreten. Ebenso unterstützt die IHK die Arbeit der Ministerien und Behörden mit Vorschlägen, Berichten und Stellungnahmen.

Hoheitliche Aufgaben im Umweltschutz

Abfallberatung

In der Vergangenheit wurden den Industrie- und Handelskammern öffentliche Aufgaben im Umweltschutz übertragen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz verpflichtet die Industrie- und Handelskammern zur Information und Beratung über Möglichkeiten der Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen. Diese Aufgabe paßt in das Leistungsspektrum der Umweltberatung, da sie seit jeher in Fragen der Abfallwirtschaft und des betrieblichen Umweltschutzes informiert und berät.

EMAS-Registrierung

Eine weitere öffentliche Aufgabe besteht in der Führung des Registers nach dem Umweltauditgesetz. Das "Umweltaudit" beschreibt stichwortartig das Umweltmanagement- und betriebsprüfungssystem der Europäischen Union, festgeschrieben durch die EMAS-Verordnung. Ziel dieser Verordnung, deren Teilnahme freiwillig ist, ist die Förderung der kontinuierlichen Verbesserung des betrieblichen Umweltschutzes von Organisationen mit Umweltauswirkungen. Die Aufgabe der Registrierung der von einem Umweltgutachter validierten Organisation ist den Industrie- und Handelskammern zugewiesen. Die IHK prüft, ob für die Eintragung in das EMAS-Register die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, ob eingetragene Organisationen auch weiterhin die Vorschriften des Systems beachten und ob diese zu streichen sind. Weitere Informationen zum Öko-Audit auch unter: www.emas.de