REACH

Fünf neue Stoffe auf der REACH-Kandidatenliste

Helsinki, 23.01.2024. Die Europäische Chemikalienagentur ECHA hat die Aufnahme von fünf weiteren Stoffen in die Kandidatenliste gemäß der REACH-Verordnung bekannt gegeben. Zu einem bereits eingetragenen Stoff wurde ein Update veröffentlicht.
Es handelt sich um (engl. Bezeichnung):
  • 2,4,6-tri-tert-butylphenol
  • 2-(2H-benzotriazol-2-yl)-4-(1,1,3,3-tetramethylbutyl)phenol
  • 2-(dimethylamino)-2-[(4-methylphenyl)methyl]-1-[4-(morpholin-4-yl)phenyl]butan-1-one
  • Bumetrizole
  • Oligomerisation and alkylation reaction products of 2-phenylpropene and -phenol
  • Update Information: Dibutyl phthalate
Die hier auf der ECHA-Homepage zu findende Kandidatenliste umfasst nun insgesamt 240 SVHC-Einträge (substances of very high concern). Die besagten Stoffe „kandidieren“ für eine Aufnahme in Anhang XIV der REACH-Verordnung, was langfristig eine Zulassungspflicht bedeuten könnte. Kurzfristig entsteht mit der Bekanntgabe u. a. die Pflicht zur Weitergabe von Informationen innerhalb der Lieferkette und ein Eintrag in die SCIP-Datenbank, sofern mehr als 0,1 % eines Kandidatenstoffs im gelieferten Erzeugnis enthalten ist.
Weitere Informationen und Hintergründe unter: REACH@Baden-Württemberg
Quelle: ECHA