Frist

REACH-CLP-Biozid Helpdesk gibt Tipps zum kostengünstigen Registrieren

Registrierungsfrist endet am 31. Mai 2018

Dortmund, 08.03.2018. Am 31. Mai endet die dritte Registrierungsfrist unter dem europäischen Chemikalienrecht REACH. Bis dahin müssen Stoffe mit einem Herstellungs- beziehungsweise Importvolumen zwischen 1 und 100 Tonnen pro Jahr bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) registriert werden. "Unregistrierte" Stoffe dürfen dann ab dem 1. Juni 2018 nicht mehr vermarktet werden.

REACH-CLP-Biozid Helpdesk

Der REACH-CLP-Biozid Helpdesk bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unterstützt insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, damit sie erfolgreich registrieren können. Bei Veranstaltungen und in Gesprächen wurde deutlich, dass einige Lieferanten manche Stoffe aus Kostengründen nicht registrieren und sie stattdessen aus dem Sortiment streichen werden. Damit könnten nach dem 31. Mai 2018 relevante Stoffe nicht mehr auf dem Markt zur Verfügung stehen.

Tipps für die Praxis zusammengestellt

Eine Registrierung ist mit Kosten verbunden. Dies kann dazu führen, dass im Niedrigtonnagebereich für einige Stoffe die Wertschöpfung nicht ausreicht, um diese Kosten zu decken. Jedoch lassen sich die Kosten einer Registrierung auch verringern. So wissen beispielsweise manche Unternehmen nicht, wie sie sich gegen ungerechtfertigt hohe Kosten bei der gemeinsamen Nutzung von Daten wehren können.
Diese und andere wertvolle Hinweise hat die BAuA zusammengestellt. Mehr dazu
 
Quelle. BAuA, gekürzt