Infoveranstaltung
Die neue EU-Verpackungsverordnung
Die Industrie- und Handelskammern in Baden-Württemberg laden zu vier inhaltsgleichen Veranstaltungen im Februar und März in Präsenz über die neue EU-Verpackungsverordnung ein (jeweils von 14 Uhr bis ca. 17 Uhr). Die Veranstaltungen sind kostenlos.
Neuerungen nach Übergangsfrist
Die neue EU-Verpackungsverordnung VO (EU) 2025/40 ist im EU-Amtsblatt verkündet und damit in Kraft. Nun beginnt eine 18-monatige Übergangsfrist.
Jetzt vorbereiten!
Auf viele Unternehmen kommen neue Pflichten zu, insbesondere auf Importeure von Verpackungen oder verpackten Waren sowie auf Unternehmen, die nur an gewerbliche Kunden oder Nutzer verkaufen. Zu unterscheiden sind künftig „Erzeuger“ und „Hersteller“ von Verpackungen bzw. verpackten Waren. Höhere Anforderungen gibt es an die Verwertbarkeit von Verpackungen, an Transportverpackungen und Mehrweganteile, an Vermeidungsziele, an Dokumentationen usw. Gleichzeitig bleibt eine Vielzahl weiterer Vorschriften in Kraft oder wird angepasst, vor allem das deutsche Verpackungsgesetz und die Vorschriften zu Einwegkunststoffen. Die vier inhaltsgleichen, kostenlosen Veranstaltungen der BWIHK - verteilt über das Land Baden-Württemberg - klären über die neuen Regelungen auf.
Veranstaltungen in Stuttgart, Villingen-Schwenningen, Ulm oder Mannheim
Eine Anmeldung zur kostenlosen Veranstaltung (jeweils 14-17 Uhr) ist bei der veranstaltenden IHK direkt möglich:
Mittwoch, 05.02.25 in der IHK Region Stuttgart in Stuttgart
Donnerstag, 20.02.25 in der IHK Schwarzwald-Baar-Heuberg in Villingen-Schwenningen
Dienstag, 25.03.25 in der IHK Ulm in Ulm
Dienstag, 01.04.25 in der IHK Rhein-Neckar in Mannheim
Referent
Wilfried Baumann, IHK Südlicher-Oberrhein, Freiburg