Neue Ausnahmen der RoHS-Richtlinie zu Blei
Brüssel, 30.09.2025. Gemäß der RoHS-Richtlinie gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen. Die EU-Kommission veröffentlichte nun Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten.
Neue befristete Ausnahmen
Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen (RoHS-Richtlinie). Auf Antrag der Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen gewährt werden.
Nun hat die Kommission neue Regelungen für die Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Die Ausnahmen verlängern sich zum Teil bis Mitte oder Ende 2027, zum Teil bis 12 oder 18 Monate nach Inkrafttreten.
Die Regelungen betreffen:
- Blei das als Legierungselement in Stahl, Aluminium und Kupfer bei der Herstellung von Elektro- und Elektronikgeräten verwendet wird.
- Blei, das in elektrischen oder elektronischen Bauteilen aus Glas oder Keramik enthalten ist, einschließlich dielektrischer Keramik in Kondensatoren.
- Blei in hochschmelzenden Loten, die in Elektro- und Elektronikgeräten verwendet werden.
Quelle: DIHK, gekürzt