Neue Ausnahmen der RoHS-Richtlinie zu Blei

Brüssel, 30.09.2025. Gemäß der RoHS-Richtlinie gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen. Die EU-Kommission veröffentlichte nun Änderungen bzw. Verlängerungen für die Ausnahmen der Verwendung von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten.

Neue befristete Ausnahmen

Gemäß den EU-Vorschriften gelten für die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten Beschränkungen (RoHS-Richtlinie). Auf Antrag der Unternehmen oder Organisationen können in bestimmten Fällen befristete Ausnahmen gewährt werden.
Nun hat die Kommission neue Regelungen für die Ausnahmen von Blei in Elektro- und Elektronikgeräten veröffentlicht. Die Ausnahmen verlängern sich zum Teil bis Mitte oder Ende 2027, zum Teil bis 12 oder 18 Monate nach Inkrafttreten.
Die Regelungen betreffen:
Quelle: DIHK, gekürzt