EuGH
EuGH Urteil zum Begriff der Direktleitungen
Luxemburg, 17.09.2026. Das EuGH-Urteil konkretisiert den Begriff der Direktleitung und erweitert deren Einsatzmöglichkeiten. Das Urteil könnte neue Möglichkeiten für alternative Versorgungsmodelle in der Wirtschaft eröffnen. Beispielsweise können künftig mehrere Kunden über eine bestehende Direktleitung versorgt werden.
Begriffsdefinition Direktleitung
Gemäß dem Urteil verbinden Direktleitungen einen Erzeuger mit Abnehmern, ohne dabei das öffentliche Verteilnetz zu nutzen. Die erweiterte Auslegung des Begriffs umfasst auch weitere Abnehmer, die an eine bereits bestehende Direktleitung angeschlossen werden, selbst wenn die vorhandene Leitung am Standort des neuen Kunden vorbeiführt. Zudem können auch Neukunden nachträglich an eine bestehende Direktleitung angebunden werden.
Redundanter Netzanschluss möglich
Ein zusätzlicher Reserveanschluss an das öffentliche Netz steht der Einordnung als Direktleitung grundsätzlich nicht entgegen.
Einsatz und Nutzen von Direktleitungen
Direktleitungen werden bereits heute insbesondere zur Versorgung stromintensiver Industrie- und Gewerbebetriebe genutzt. Da die Stromlieferung dabei ohne Zwischenschaltung des öffentlichen Verteilernetzes erfolgt, können entsprechende Versorgungsmodelle Netzentgelte für die Netznutzung vermeiden.
Rückenwind für PPA und neue Versorgungsmodelle
Das Urteil könnte daher neue Perspektiven für Versorgungsmodelle eröffnen und regionale Direktstromlieferverträge (Power Purchase Agreement (PPA)) weiter begünstigen.
Klärungsbedarf bei Kopplung ans Stromnetz
Noch ungeklärt ist jedoch, ob eine Direktleitung ihren rechtlichen Status verliert, wenn über sie auch Strom aus dem öffentlichen Netz geliefert wird.
Download des EuGH-Urteils
Der Rechtstext des EuGH-Urteils vom 17.09.2026 kann auf den Seiten der Europäischen Union heruntergeladen werden.
Quelle: DIHK