Energiekosten

Energiekosten - EKDP-Antragsfrist verlängert

Berlin, 29.08.2022. Das Energiekostendämpfungsprogramm (EKDP) ist Teil des Maßnahmenpakets der Bundesregierung, um von den Auswirkungen der steigenden Energiepreise betroffene Unternehmen zu unterstützen. Mit dem EKDP können antragsberechtigte energie- und handelsintensive Unternehmen einen Zuschuss zu ihren gestiegenen Erdgas- und Stromkosten erhalten.

Antragsfrist verlängert bis 30. September 2022

Nach Rückmeldungen aus der Industrie und nach ersten Erfahrungen in der Umsetzung beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wird das Programm nun angepasst. Damit antragsberechtigte Unternehmen mehr Zeit für Ihre Anträge haben, wird die Antragsfrist bis 30. September 2022 verlängert. Anträge können weiterhin über das elektronische Antragsportal beim BAFA gestellt werden.

Anpassungen und Klarstellungen

Zahlreiche Klarstellungen und Anpassungen der Informationsmaterialien beim BAFA erleichtern zudem die Antragsstellung. Beispielsweise wird die Verwendung von Gas in Produktionsprozessen als Verwendung für “Heizzwecke” und damit für die Berechnung der 3%-Hürde der Energiekosten anerkannt, wenn die thermische Energie von Erdgas genutzt wird. Dies gilt unabhängig vom Verwendungszweck der thermischen Energie. Auch werden redaktionelle Lücken geschlossen, wie z.B. die Anerkennung von EMAS-Zertifikaten.

Maximal 70 % der Erdgas- und Strommenge

Zudem wird das Programm an den “Befristeten Krisenrahmen für staatliche Beihilfen” (Temporary Crisis Framework – TCF) der Europäischen Kommission angepasst, der am 20. Juli 2022 geändert wurde. Damit kann ab 1. September 2022 maximal 70 % derjenigen Menge Erdgas und Strom berücksichtigt werden, die das Unternehmen in demselben Monat des Jahres 2021 verbraucht hat.

Infos und Antragsstellung beim BAFA

Weitere Informationen zum Zuschussprogramm und zur ANtragsstellung finden Sie unter www.bafa.de/ekdp
Quelle: BAFA, IHK Nordschwarzwald