Chemikalien

REACH und Brexit: Aktuelle Hinweise der ECHA

Helsinki, 01.09.2020. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) rät Unternehmen mit Sitz in Großbritannien weiter, Registrierungen vor dem Ende der Übergangsfrist an “EU-Unternehmen“ zu übertragen. Einen Fragen-Antwort-Katalog, aktuelle Verfahrenshinweise und ein Informationsvideo für Unternehmen finden Sie auf der Website der ECHA.
Außerdem hat die britische Regierung zum 1. September 2020 aktuelle Informationen für Unternehmen mit Sitz in Großbritannien zusammengestellt, wie diese die europäischen Regularien/REACH bei der Verwendung, der Herstellung, dem Verkauf oder Import von Chemikalien in die EU ab Januar 2021 einhalten können. Diese Informationen finden Sie hier.
Quelle: DIHK