Umsetzung in Deutschland

Hinweise zur SVHC-Meldepflicht und SCIP-Datenbank

Helsinki, 11.01.2020. Laut Artikel 33 der REACH-Verordnung, existieren bereits seit vielen Jahren Informationspflichten innerhalb der Lieferkette für in Erzeugnissen enthaltene „substances of very high concern (SVHC)“.
Diese und weitere Informationen müssen von allen Beteiligten seit 05.01.2021 in eine „SCIP-Datenbank“ eingetragen werden. SCIP steht für „substances of concern in articles, as such or in complex objects (Products)“.

Fehlende Umsetzung in Deutschland

In Deutschland wird die Regelung zur SCIP-Meldepflicht durch den neuen Paragraphen 16f des Chemikaliengesetzes umgesetzt. In dessen Wortlaut heißt es hierzu sinngemäß, dass die erforderlichen Informationen der Europäischen Chemikalienagentur “zur Verfügung zu stellen“ sind. Was “zur Verfügung stellen“ konkret bedeutet, soll nun eine Rechtsverordnung des Bundesumweltministeriums festlegen. Ab wann die Verordnung gelten wird, ist noch nicht absehbar. Evtl. wird die Verordnung dann auch die direkte Verpflichtung zu Einträgen in die ECHA-Datenbank enthalten.

Datenbank ist mittelfristig trotzdem zu füllen

Trotz der ausstehenden formellen Umsetzung in Deutschland wird die SCIP-Datenbank mittelfristig von allen Akteuren der Lieferkette gefüllt werden müssen. Formell hat dies – laut EU-Vorgabe – ab 05.01.2021 zu geschehen.

Nutzung der Datenbank

Leider wurden einige Forderungen der Wirtschaft (z.B. zur Reduktion der Fülle der erhobenen Daten, zur Nutzung von Schnittstellen zu bestehenden Systemen (IMDS), etc.) von der ECHA nicht umgesetzt, so dass sich die Eintragung, bzw. Pflege der Datenbank als sehr detailliert und kompliziert darstellt. Auch die Tatsache, dass die Datenbank und entsprechende Hinweise nur in englischer Sprache angeboten werden, macht die Anwendung nicht einfacher.

Akteure der Lieferkette fordern Eintrag

Unabhängig der juristischen Diskussion werden Unternehmen bereits von ihren (internationalen) Kunden aufgefordert, betroffene Erzeugnisse incl. aller geforderten Detail-Angaben in die Datenbank einzutragen. In manchen EU-Mitgliedstaaten wird im jeweiligen nationalen Umsetzungsgesetz ebenfalls die unmittelbare Eintragung in die Datenbank gefordert (werden).

Veranstaltung des Netzwerks „REACH@Baden-Württemberg“

In einer Veranstaltung (online) des Netzwerks „REACH@Baden-Württemberg“ am 15.04.2021 werden die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit der SCIP-Datenbank detailliert beleuchtet. Anmeldungen sind über https://www.reach.baden-wuerttemberg.de/veranstaltungen/aktuelle-termine möglich.
Quelle: IHK NSW, DIHK, ReachBW