REACH

Chrom-VI-Substitutionsmöglichkeiten diskutiert

Dortmund, 31.05.2019. Seit 2013 steht der krebserzeugende Stoff Chromtrioxid auf der Liste der zulassungspflichtigen Stoffe des Anhang XIV der REACH-Verordnung. Seither sind bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) zu diesem Stoff über 50 Anträge auf Zulassung eingegangen. Sie beziehen sich z. B. auf Hart,- Funktional- oder Dekorativverchromung.

Substitutionsprüfung notwendig

Im Rahmen dieser Zulassungsanträge ist u. a. eine Substitutionsprüfung vorzunehmen, welche die technische Eignung und die wirtschaftliche Machbarkeit potenzieller (stofflicher oder technischer) Alternativen untersucht.

Möglichkeiten und alternative Technologien

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) hatte hierzu im Januar 2019 eine Tagung durchgeführt unter dem Titel “Perspektiven der Substitution von Cr(VI) - Funktionieren die Alternativen und sind sie bezahlbar?“. Vertreter der ECHA, der BAuA und der Förderberatung des Bundes stellten Rahmenbedingungen der Substitution dar. Es folgten Beispiele von stofflichen Alternativen aus der Praxis, bei denen Chrom(III) für den Bereich Hartverchromung und für den Bereich Dekorativverchromung zum Einsatz kommt. Danach wurden als alternative Technologien der Oberflächenbehandlung im Bereich Hartverchromung das PPD-Verfahren und das Laserauftragschweißen vorgestellt. Außerdem wurde ein kurzer Überblick und Ausblick über diskutierte Alternativen, wie z. B. Chrom(III) in der Automobilbranche, im Sanitärbereich und im Maschinenbau gegeben.
Quelle: BAuA, IHK FR