Wasserstoff-Fördermittel im Überblick

Aufgrund der kontinuierlich steigenden Energiepreise hat das Thema Wasserstoff in letzter Zeit zusätzlichen Auftrieb erhalten. Unternehmen, die Interesse an Zukunftstechnologien haben, können sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene eine Vielzahl von Unterstützungsmöglichkeiten finden. Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über Förderprogramme zum Wasserstoff. Stand: 15.04.2025.
Die Auflistung fasst die Eckdaten allgemeiner Programme zusammen und ist nicht als abschließend zu betrachten. Alle Angaben ohne Gewähr.
  • KfW-Umweltprogramm: Die KfW-Bankengruppe unterstützt Unternehmen jeder Größe, die im In- oder Ausland in den Umweltschutz investieren. Gefördert werden alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation und den Klimaschutz wesentlich zu verbessern, Ressourcen zu schonen oder der Anpassung an die Folgen des Klimawandels dienen.
  • Dekarbonisierung in der Industrie: Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt energieintensive Industrieunternehmen bei Projekten zur Reduzierung prozessbedingter Treibhausgasemissionen, die nach heutigem Stand der Technik nicht oder nur schwer vermeidbar sind. Gefördert werden Forschung und Entwicklung, Erprobung sowie Investitionen in Anlagen mit folgenden Schwerpunkten:
    • treibhausgasarme/-neutrale Herstellungsverfahren,
    • innovative und hocheffiziente Verfahren zur Umstellung von fossilen Brennstoffen auf strombasierte Verfahren,
    • integrierte Produktionsverfahren sowie innovative Verfahrenskombinationen,
    • alternative Produkte und dazugehörige Herstellungsverfahren und Anlagen,
    • Brückentechnologien
  • Klimaschutzoffensive für den Mittelstand: Mittelständische Unternehmen aus dem In- und Ausland (der gewerblichen Wirtschaft, kommunale Unternehmen, Einzelunternehmen oder Freiberufler) mit einem Jahresumsatz von maximal 500 Millionen Euro werden bei Investitionen in ambitionierte Klimaschutzmaßnahmen unterstützt, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen.
  • NIP – Maßnahmen der Marktaktivierung: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte im Bereich der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie. Die Maßnahmen des BMVI im Rahmen der Fortsetzung des NIP zielen darauf ab, Mobilität mit Wasserstoff- und Brennstoffzellen in den nächsten zehn Jahren wettbewerbsfähig im Markt zu etablieren. Dies umfasst fahrzeugseitige Technologien und Systeme ebenso wie die jeweils notwendige Kraftstoffinfrastruktur, die auch einen Beitrag zum Klimaschutzplan 2050 der Bundesregierung leisten können.
  • Entwicklung regenerativer Kraftstoffe: Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt bei der Beschleunigung des Technologie- und Innovationstransfers, um innovative Herstellungsverfahren von fortschrittlichen Biokraftstoffen und strombasierten Kraftstoffen voranzubringen.Gefördert werden anwendungsorientierte Projekte in den Bereichen: Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, Durchführbarkeitsstudien, Innovationscluster, Innovationsberatungsdienste und innovationsunterstützende Dienstleistungen.
Grundsätzlich recherchieren lassen sich Förderprogramm im Bereich Wasserstoff in der Förderdatenbank des Bundes oder im "Hydrogen Public Funding Compass" der EU-Kommission.
Darüber hinaus plant die Bunderegierung, den Import von Wasserstoff mit einem Auktionsmodell zu fördern. Genauere Informationen dazu sind auf der Website der Stiftung H2-Global www.h2-global.de zu erwarten.
"HyLand – Wasserstoffregionen in Deutschland" ist ein 2019 vom Bundesministerium für Digitales und Verkehr ausgerufener Wettbewerb. Mittlerweile in zweiter Runde soll er Akteure in allen Regionen Deutschlands motivieren, Konzepte mit Wasserstoffbezug zu initiieren, zu planen und umzusetzen. Alle Informationen gibt es auf www.hy.land.
In Horizon Europe, dem Förderprogramm für Forschung und Innovation der Europäischen Kommission, stehen bis 2027 insgesamt 95,5 Milliarden Euro zur Verfügung. Informationen finden Sie auf der Website der EU-Kommission.