Nach der Gründung

Förderung von Unter­neh­mens­be­ra­tung für KMU

Die neue Richtlinie

Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Hier finden Sie die Informationen des BAFA.
Für Rückfragen steht Ihnen das Leitstellen-Team der DIHK-Service GmbH gerne zur Verfügung unter Tel. 030 20308 – 2353/ – 2354/ – 2356/ – 2357, foerderung@dihk.de

Ziel des Programms

Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.

Wichtiger Hinweis: Beratungsnachweis

Jungunternehmen, die nicht älter als ein Jahr sind und die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Beraten dürfen selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen. Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.

Wichtige Details zum Beratungsprogramm sowie die Vorgehensweise bei der Beantragung

Um was es geht Erklärung
Förderung des Programms Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2023 bis 2026
Durchführung des Programms Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Förderberechtigt sind
Unternehmen (KMU, Umsatz bis 50 Mio. EUR, bis zu 500 Beschäftigte) in allen Entwicklungsphasen auch Freie Berufe und Nebenerwerbstätigkeit:
  1. junge, neu gegründete Unternehmen innerhalb des ersten Jahres nach der Gründung (Jungunternehmen)
  2. bereits länger am Markt bestehende KMU / ab dem zweiten Jahr (Bestandsunternehmen) sowie Unternehmen in Schwierigkeiten, unabhängig vom Unternehmensalter
Zweck/Ziel Erhöhung bzw. Wiederherstellung der Erfolgsaussichten, der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigungs-und Anpassungsfähigkeit sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen von KMU.
Was ist konkret förderfähig?
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, QM, Datenschutz)…
Spezielle förderfähige Beratungen: Beratungen von Unternehmen,
  1. die von Unternehmerinnen geführt werden
  2. die von MigrantInnen oder von UnternehmerInnen mit anerkannter Behinderung geführt werden
  3. zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeitern mit Migrationshintergrund
  4. zur Gestaltung der Arbeit für MitarbeiterInnen mit Behinderung
  5. zur Fachkräftegewinnung und –sicherung
  6. zur Gleichstellung und zu besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf
  7. zur altersgerechten Gestaltung der Arbeit
  8. zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz
Beratungsdauer
  • Jungunternehmen:
    5 Tage innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle
  • Bestandsunternehmen:
    pro Beratungsschwerpunkt dürfen nicht mehr als 5 Tage beansprucht werden
  • Unternehmen in Schwierigkeiten:
    5 Tage innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des Informationsschreibens der Leitstelle
Zuschuss bzw. Förderart Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilfinanzierung gewährt. Die Auszahlung erfolgt an das beratene Unternehmen.
Umfang und Höhe
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 €. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören auch Auslagen und Reisekosten der BeraterIn, jedoch nicht die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss beträgt für die Unternehmen mit Betriebsstätten
  1. im Geltungsbereich der neuen Bundesländer (mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig) 80 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 2.800 € und
  2. im Geltungsbereich der alten Bundesländer (mit Land Berlin und der Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier) 50 % der förderfähigen Beratungskosten, maximal jedoch 1.750 €.
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026.
Antragstellung Online über die Antragsplattform des BAFA durch das Unternehmen. Eine Leitstelle prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen.

Wichtig: Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Leitstellen Informationen dazu auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle -BAFA
 
Um was es geht Erklärung
Abrechnung
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
  1. ein ausgefülltes und vom Antragstellenden und Berater unterschriebenes Verwendungsnachweisformular
  2. ein vom Antragstellenden ausgefülltes und unterschriebenes Formular zur De-minimis- und zur EU-KMU-Erklärung,
  3. das Bestätigungsschreiben des regionalen Ansprechpartners über die Führung des Informationsgesprächs (nur bei Jungunternehmen im ersten Jahr nach Gründung),
  4. ein Beratungsbericht des Beraters,
  5. die Rechnung des Beratungsunternehmens und
  6. der Kontoauszug des Antragstellers über die Zahlung des Honorars bzw. des Eigenanteils.

    Das Verwendungsnachweisformular sowie das Formular zur Deminimis- und zur EU-KMU-Erklärung werden auf der Plattform zur Verfügung gestellt. Diese müssen zusammen mit den weiteren oben genannten Nachweisen hochgeladen werden.
Ausschluss bzw. keine Förderung
  1. Unternehmen sowie Angehörige der Freien Berufe, die in der Unternehmens-, Wirtschaftsberatung, Wirtschafts- oder Buchprüfung oder Steuerberatung bzw. als Rechtsanwalt, Notar, Insolvenzverwalter oder in ähnliche Weise beratend oder schulend tätig sind oder tätig werden wollen.
  2. Unternehmen, über deren Vermögen ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die die Voraussetzungen für die Eröffnung eines solchen Verfahrens erfüllen.
  3. Unternehmen, die in einem Beteiligungsverhältnis zu Religionsgemeinschaften, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder zu deren Eigenbetriebe stehen.
  4. Gemeinnützige Unternehmen und gemeinnützige Vereine sowie Stiftungen.
Berater bzw. Coaches
Selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen.
Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.
Welche Kosten muss der Unternehmer selbst tragen? Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist.

IHK Nordschwarzwald ist Regionalpartner

Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist gemeinsam mit den anderen Wirtschaftskammern in Baden-Württemberg Regionalpartner bei der bundesweit neu strukturierten Beratungsförderung und hilft bei der Abwicklung des Programms.