Nach der Gründung
Förderung von Unternehmensberatung für KMU
Die neue Richtlinie
Die neue Förderrichtlinie gilt für alle ab dem 1. Januar 2023 gestellten Zuschussanträge. Innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie (bis 31. Dezember 2026) kann jedes förderberechtigte Unternehmen maximal fünf in sich abgeschlossene Beratungen gefördert bekommen, jedoch nicht mehr als zwei pro Jahr. Ausschlaggebend ist hierbei der Zeitpunkt der Antragstellung.Beachten Sie bitte, dass die Verwendungsnachweise zu Ihren Förderantragen voraussichtlich erst ab Ende Februar 2023 über das dafür vorgesehene Verwendungsnachweisportal eingereicht werden können. Das genaue Datum wird an dieser Stelle noch bekannt gegeben.
Hier finden Sie die Informationen des BAFA.
Für Rückfragen steht Ihnen das Leitstellen-Team der DIHK-Service GmbH gerne zur Verfügung unter Tel. 030 20308 – 2353/ – 2354/ – 2356/ – 2357, foerderung@dihk.de
Ziel des Programms
Ziel des Bundesprogramms „Förderung von Unternehmensberatungen für KMU“ ist, die Erfolgsaussichten, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit sowie die Beschäftigungs- und Anpassungsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen zu stärken. Um dies zu erreichen können sich Unternehmen von qualifizierten Beraterinnen und Beratern zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung beraten lassen. Die entstehenden Kosten werden durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss durch das Förderprogramm reduziert.
Wichtiger Hinweis: Beratungsnachweis
Jungunternehmen, die nicht älter als ein Jahr sind und die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem Regionalpartner führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen.
Beraten dürfen selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen. Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.
Wichtige Details zum Beratungsprogramm sowie die Vorgehensweise bei der Beantragung
| Um was es geht | Erklärung |
|---|---|
| Förderung des Programms | Mittel des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) in der Förderperiode 2023 bis 2026 |
| Durchführung des Programms | Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) |
| Förderberechtigt sind |
Unternehmen (KMU, Umsatz bis 50 Mio. EUR, bis zu 500 Beschäftigte) in allen Entwicklungsphasen auch Freie Berufe und Nebenerwerbstätigkeit:
|
| Zweck/Ziel | Erhöhung bzw. Wiederherstellung der Erfolgsaussichten, der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit, der Beschäftigungs-und Anpassungsfähigkeit sowie der Sicherung von Arbeitsplätzen von KMU. |
| Was ist konkret förderfähig? |
Gefördert werden Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung (z. B. Fachkräftesicherung und -bindung, Kosteneinsparungen oder Anpassung des Geschäftsmodells, QM, Datenschutz)…
Spezielle förderfähige Beratungen: Beratungen von Unternehmen,
|
| Beratungsdauer |
|
| Zuschuss bzw. Förderart | Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zum Beraterhonorar als Anteilfinanzierung gewährt. Die Auszahlung erfolgt an das beratene Unternehmen. |
| Umfang und Höhe |
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens. Die Bemessungsgrundlage für die Förderung beträgt einheitlich 3.500 €. Zu den förderfähigen Beratungskosten gehören auch Auslagen und Reisekosten der BeraterIn, jedoch nicht die Umsatzsteuer.
Der Zuschuss beträgt für die Unternehmen mit Betriebsstätten
Je Antragsteller können innerhalb der Geltungsdauer der Förderrichtlinie mehrere in sich abgeschlossene Beratungen gefördert werden, maximal zwei pro Jahr und fünf innerhalb dieser Richtliniendauer bis 31. Dezember 2026.
|
| Antragstellung | Online über die Antragsplattform des BAFA durch das Unternehmen. Eine Leitstelle prüft den Antrag vor und informiert den Antragstellenden über das Ergebnis. Erst nach Erhalt dieses Informationsschreibens darf mit der Beratung begonnen und ein Beratungsvertrag unterschrieben werden. Eine rückwirkende Förderung ist ausgeschlossen. Wichtig: Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Förderzuschuss für eine Unternehmensberatung beantragen möchten, müssen vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner ihrer Wahl führen. Zwischen Gespräch und Antragstellung dürfen nicht mehr als drei Monate liegen. Bestandsunternehmen können, müssen aber nicht ein solches Gespräch führen. |
| Leitstellen | Informationen dazu auf der Website des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle -BAFA |
| Um was es geht | Erklärung |
|---|---|
| Abrechnung |
Spätestens sechs Monate nach Erhalt des Informationsschreibens muss der Leitstelle der Verwendungsnachweis ebenfalls online über die Antragsplattform des BAFA eingereicht werden. Zum Verwendungsnachweis gehören folgende Unterlagen:
|
| Ausschluss bzw. keine Förderung |
|
| Berater bzw. Coaches |
Selbstständige BeraterInnen bzw. Beratungsunternehmen, die ihren überwiegenden Umsatz (mehr als 50 %) aus ihrer Beratungstätigkeit erzielen und den Anforderungen der BAFA entsprechen.
Registrierung der Berater ist auf dem BAFA-Portal möglich.
|
| Welche Kosten muss der Unternehmer selbst tragen? | Der Zuschuss kann nur gewährt werden, wenn der Antragsteller die in Rechnung gestellten Beratungskosten (einschließlich Umsatzsteuer) in voller Höhe vor Einreichung des Verwendungsnachweises bezahlt hat und dies durch Vorlage seines Kontoauszuges nachweist. |
IHK Nordschwarzwald ist Regionalpartner
Die Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald ist gemeinsam mit den anderen Wirtschaftskammern in Baden-Württemberg Regionalpartner bei der bundesweit neu strukturierten Beratungsförderung und hilft bei der Abwicklung des Programms.
Logos der Europäischen Union, des Europäischen Sozialfonds für Deutschland und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie.