Unternehmenssicherung/Risikovorsorge

Beratungsprogramme des Landes

Förderprogramm Coaching zur Neuausrichtung

Über dieses Proramm können insgesamt 15 Beratungstage für zwei unterschiedliche Projekte aus den Bereichen
  • Geschäftsmodellinnovationen in Bezug auf die systematische Entwicklung von Produkt-bzw. Prozessinnovation, Diversifikation in neue Geschäftsmodelle sowie die Erschließung neuer Märkte.
  • Entwicklung neuer Geschäftsmodelle durch Vernetzungvon Produkt und Dienstleistung(„Servitization“) sowie Erschließung neuer Märkte durch das Angebot von neuen innovativen Dienstleistungen.
  • Entwicklung innovativer digitaler Geschäftsmodelle auf Basis digitaler Technologien wie bspw. Cloud-Plattformen, Internet of Things, Künstliche Intelligenz, Big Data und datenbasierter Dienste.
mit bis zu 100% (max. 800 €/Tag) gefördert werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeiter:innen. Das Programm wird unterstützt durch den Europäischen Sozialfonds (ESF). Es sind alle Beratungsunternehmen zugelassen, in denen ein Qualitätsmanagementsystem Anwendung findet.

Beratungsgutscheine für Gründer

Dieses Programm wurde Mitte 2022 in der neuen Förderperiode des ESF Europäischer Sozialfonds) in einer überarbeiteten Form neu aufgelegt. Verschiedene regionale und landesweite Anbieter bieten einen oder mehrere Bausteine des Förderprogramms an. Die Beratung ist teilweise kostenfrei oder stark subventioniert. 

Innovationsgutscheine

Diese Förderung steht Unternehmen in Baden-Württemberg in vier Ausprägungen zur Verfügung.
  • Typ A: Fördert wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines innovativen Produkts, einer innovativen Dienstleistung oder einer Verfahrensinnovation, z.B. Technologie-, Patent- oder Marktrecherchen, Machbarkeits-, Werkstoffs- oder Designstudien, oder Studien zur Fertigungstechnik mit bis zu 2.500. € (max. 50%)
  • Typ B: Fördert umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, innovative Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife auszugestalten, z.B. Design und Konstruktion, Service Engineering, Prototypenbau und Produkttests zur Qualitätssicherung oder Umweltverträglichkeit mit bis zu 5.000 € (max. 50%).
  • Hightech-Start-Up: Der Innovationsgutschein Hightech Start-up dient der Frühphasenförderung von Hightech-Start-ups im Zusammenhang mit hoch innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus den Wachstumsfeldern der Zukunft. Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
  • Hightech Digital:
    Der Innovationsgutschein Hightech Digital soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben  etablierter Unternehmen unterstützen, die digitale Produkte und Dienstleistungen zum Ziel haben. Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
  • Hightech Mobilität:
    Der Innovationsgutschein Hightech Mobilität soll anspruchsvolle Forschungs- und Entwicklungsvorhaben etablierter Unternehmen unterstützen, die nachhaltige Produkte und Dienstleistungen zukünftiger Mobilität zum Ziel haben. Der Zuschuss beträgt bis zu 20.000 Euro und deckt bis max. 50 Prozent der Ausgaben ab, die dem Unternehmen in Rechnung gestellt werden.
  • Typ C: Beteiligt sich zu 50% (max. 5.000 €) an den Kosten von Unternehmen der Kreativwirtschaft mit bis zu 2 Mio. Umsatz für Messeauftritte, Internetvertrieb, Werbe- und Dokumentationsmaterial, Kosten für die Anmeldung von Marken und Geschmacksmustern und für Teilnahmegebühren an Wettbewerben.