Corona-Soforthilfe: Reaktion auf Gerichtsurteil

15.12.25 Alle Fraktionen im baden-württembergischen Landtag sind sich einig, dass auch die Selbstständigen und kleinen Unternehmen entschädigt werden sollen, die Corona-Soforthilfen nach der Landesrichtlinie vom März 2020 beantragt hatten, diese ganz oder teilweise zurückzahlen mussten und nicht dagegen geklagt hatten. Wirtschaftsministerin Nicole Hoffmeister-Kraut (CDU) will im Januar einen Lösungsvorschlag unterbreiten, wie dies umgesetzt werden kann.
Ca. 62.000 Unternehmen können somit auf eine Erstattung der Rückzahlung hoffen. Das Land können Kosten von bis zu 437 Millionen Euro entstehen. Weiter Informationen und Details siehe Artikel des Staatsanzeigers.