Öffentliche Förderung

ELR Zuschuss

Unter dem Förderschwerpunkt "Arbeiten" sind explizit kleine und mittlere Unternehmen in der Region angesprochen. Förderfähige Investitionen werden je nach Investitionsart mit bis zu 40 Prozent bezuschusst. Die Antragstellung muss jeweils bis Mitte Oktober eines Jahres erfolgen.
Für die Landesregierung ist die Förderung des Ländlichen Raums von zentraler Bedeutung. Um diesen weiter zu stärken und insbesondere für die Herausforderungen der demographischen Entwicklung zu wappnen, hat die Landesregierung das erfolgreiche Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) neu ausgerichtet und erweitert.
Die Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen dient lt. Ministerium zum Erhalt der dezentralen Wirtschaftsstruktur sowie zur Sicherung und Schaffung von zukunftsfähigen Arbeitsplätzen vor allem in Verbindung mit der Entflechtung unverträglicher Gemengelagen, der Reaktivierung von Gewerbe- und Militärbrachen, einschließlich vorbereitender Maßnahmen wie Baureifmachung von Grundstücken und die dazu notwendige innere Erschließung von Gewerbegebieten.
Weitere Details und Formulare finden Sie auf der Homepage des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz.