Existenzgründung und Unternehmensförderung

Neue Landesförderung mit hohen Zuschüssen

Die Förderung steht zum einen als Zuschuss bis zu einer Höhe von 9.000 € für die Einschaltung eines Beratung, die zur Erstellung einer Ist-Analyse anhand einer Treibhausgasbilanz und eines daraus abzuleitenden Transformationspfads eingeschaltet wird, zur Verüfung. → Beratungsförderung
Zum anderen werden über den Programmteil Investionsförderung bis 50% der zuwendungsfähige Ausgaben von Investition, die eine wesentliche Minderung oder Einsparung von Treibhausgas(THG)-Emissionen zur Folge haben, gefördert.
Gefördert werden unter anderem:
  • Projekte, die aufzeigen, wie neue oder bereits etablierte technologische Verfahren zur THG-Vermeidung oder -Reduktion (z.B. durch Material- und Energieeffizienz, organisatorische Umstellung, Produktgestaltung, Produktnutzung etc.) genutzt oder kombiniert werden können
  • Maßnahmen zur THG-Vermeidung oder -Reduktion durch Substitution von Rohstoffen, durch Rückgewinnung von Wertstoffen oder Energie, durch intelligenteren Einsatz von Rohstoffen und Energie sowie durch Nutzung nachwachsender Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, die nicht in Konkurrenz zur Nahrungsmittelproduktion stehen
  • Lösungen im Bereich der Abwärme, die zur Vermeidung, Nutzung, Verstromung oder Auskopplung in ein Wärmenetz oder zu einer externen Wärmeabnahme führen
  • Projekte und Maßnahmen zur Biologisierung industrieller Verfahren und Prozesse
  • Lösungen, die das Recycling und die Rückführung von Rohstoffen ermöglichen und dadurch zur THG-Reduktion beitragen
  • Technische, organisatorische oder konstruktive Veränderungen, die zur THG-Vermeidung oder -Reduktion führen
Die Fördermittel müssen zu speziellen Antragsterminen beantragt werden. Weitere Informationen und die Antragsunterlagen finden Sie hier.