Bankenregulierung

Basel IV (Vervollständigung von Basel III)

Beschlossen wurde das Paket im Dezember 2017. Es beinhaltet die Reform des Kapitalrahmens zur Stärkung Bankensystems und zur Erhöhung des Vertrauens in das System. Über neue Standards sollen  die Zahlen verschiedener Institute weltweit vergleichbarer werden.
Die neuen Vorschriften beziehen sich auf sämtliche Risikoarten und betreffen alle Banken – ungeachtet der Größe und des Geschäftsmodells. Banken, die derzeit die regulatorischen Eigenmittelanforderungen mit Hilfe interner Modelle ermitteln, sind von den Neuerungen in besonderem Maße betroffen.
Konkrete neue Bestimmungen betreffen z.B.:
- Überarbeitung des Standardansatzes zur Messung des Kreditrisikos, mit dem die Risikosensitivität und Robustheit des bestehenden Ansatzes verbessert werden soll;
- Überarbeitung des Internal Ratings Based Approach (IRBA) für das Kreditrisiko, wobei die Nutzung der fortschrittlichsten Ansätze interner Modelle für Portfolios mit niedrigem Risiko eingeschränkt wird;
Damit geraten mit Blick auf die veränderten Kapitalanforderungen vor allem strategische Fragestellungen beispielsweise im Hinblick auf bestehende Geschäftsfelder oder die Sinnhaftigkeit einer Weiterentwicklung von internen Modellen stehen, in den Fokus. Diese werden unmittelbaren Einfluss auf die Gestaltung des Kreditgeschäftes insbesondere des Firmenkreditgeschäftes haben.
Die Umsetzung ist weiterhin in Arbeit und in der EU-Abstimmung. Die neuen Bestimmungen fließen vor allem in die Capital Requirements Regulation (CRR II) und die Capital Requirements Directive (CRD IV) ein. Sie betreffen also vor allem die Bemessung der Risikopositionen einer Bank insbesondere im Kredit-, Markt-, Kontrahenten- und operationellen Risiko.