Existenzgründung im Verkehrsgewerbe

Merkblatt Fachkunde­prüfung für Taxen- und Mietwagen­unter­nehmer

Merkblatt.
Stand: 20.09.2023
Das Personenbeförderungsgesetz schreibt vor, dass der Unternehmer oder die zur Führung der Geschäfte bestellte Person eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens fachlich geeignet sein muss. In der Regel wird diese fachliche Eignung durch eine Prüfung nachgewiesen. Die weiteren Nachweismöglichkeiten sind in dem
beschrieben.
Zuständig für Prüfungsbewerber aus der Region Nordschwarzwald (Stadt Pforzheim, Landkreise Calw, Enzkreis und Freudenstadt) ist die IHK Karlsruhe.