Existenzgründung
Frühphasenförderung „Start-up BW Pre-Seed“
Die baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern begrüßen die von der Landesregierung verkündete Fortführung des Förderprogramms „Start-up BW Pre-Seed“ für junge Start-ups. „Das Programm leistet wertvolle Unterstützung bei der Umsetzung und Entwicklung von innovativen Geschäftsmodellen.
Programm schließt eine Finanzierungslücke in der frühen Phase der Unternehmensgründun
Stuttgart, 15.12.2021. Die Fortführung von Start-up BW Pre-Seed bis Jahresende 2022 ist ein wichtiger und folgerichtiger Schritt der Landesregierung“, betont Christof Geiger, stellvertretender Hauptgeschäftsführer der für die Gewerbeförderung im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) federführenden IHK Heilbronn-Franken.
Das im Dezember 2018 gestartete Programm schließt eine Finanzierungslücke in der frühen Phase der Unternehmensgründung. Während dieser Phase sind private und institutionelle Anleger aufgrund des finanziellen Risikos eines Engagements oftmals noch zurückhaltend. „Durch die Frühphasenförderung im Rahmen von Start-up BW Pre-Seed können noch mehr Erfolg versprechende Start-ups im Land finanzierungsreif für Anleger gemacht werden. Dies erhöht deren Entwicklungschancen spürbar und trägt zur nachhaltigen Markteinführung von neuen Produkten und Dienstleistungen bei“, so Geiger weiter.
Start-ups in der frühen Gründungsphase erhalten über das landesweite Finanzierungsinstrument Start-up BW Pre-Seed eine Unterstützung für die Umsetzung ihres aussichtsreichen Gründungsvorhabens. Mit dem Start-up BW Pre-Seed-Programm hat das Land Baden-Württemberg seit 2018 bereits 150 Gründungsvorhaben mit einer großen thematischen Bandbreite unterstützt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Programm auch im Jahr 2022 fortzuführen. Dazu wurden weitere 7 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die Voraussetzungen für eine Förderung
- Der zusätzliche Liquiditätsbedarf muss aufgrund von negativen Effekten durch Corona entstanden sein.
- Die Gründung des Start-ups darf nicht länger als fünf Jahre zurückliegen und es wurden noch keine Gewinne ausgeschüttet (Gemäß Artikel 22 AGVO).
- Grundsätzlich darf noch nicht mehr als zwei Millionen Euro Eigenkapital aufgenommen worden sein.
- Es muss sich um ein wachstumsorientiertes Geschäftsmodell handeln, welches im Kern von innovativen Produktentwicklungen oder Anwendungen getragen wird (z. B. KI-Anwendungen, Plattformtechnologien, E-Commerce, Smart-Green-Technologien, Industrie 4.0 oder Life Sciences).
- Die Empfehlung sowie die Begleitung muss durch einen Start-up BW Accelerator und Programmpartner von „Start-up BW Pre-Seed“ erfolgen.
- Privaten Ko-Investoren müssen unverändert mindestens 20 Prozent der jeweiligen Start-up-Finanzierung zu gleichen Konditionen wie das Land übernehmen.
- Die Berechnungsgrundlage für den Finanzierungsbetrag ist der „Cashburn“, also die fortlaufenden zahlungswirksamen Kosten abzüglich etwaiger Umsätze der nächsten sechs Monate.
Das Programm ist ein zentraler Bestandteil der Landeskampagne „Start-up BW“ des Wirtschaftsministeriums und wird von der L-Bank, der Förderbank des Landes Baden-Württemberg, betreut.
Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg