Existenzgründung und Unternehmensförderung

Information für alle Gewerbetreibenden und für alle Existenzgründer

Herzlichen Glückwunsch!

Sehr geehrte Damen und Herren, Sie haben sich dazu entschlossen, eine gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Ob Sie dieses Gewerbe haupt- oder nebenberuflich oder als Schüler/in oder Student/in ausüben wollen, wir beglückwünschen Sie zu Ihrem Schritt und wünschen Ihnen viel Erfolg.

Mitgliedschaft in einer Wirtschaftskammer
(IHK oder HWK)

Mit Beginn der Gewerbeausübung ist die Mitgliedschaft in einer Wirtschaftskammer laut Gesetz verpflichtend. Alle Dienstleistungs-, Handels- und Industrieunternehmen werden Mitglied der Industrie- und Handelskammer; als Handwerksunternehmen oder handwerksähnlicher Betrieb gehören nach der Eintragung in die Handwerksrolle der Handwerkskammer an. Diese Kammern sind öffentlich-rechtliche Körperschaften. Sie vertreten die Interessen der ihnen angehörenden Gewerbetreibenden. Deshalb leitet das Gewerbeamt eine Durchschrift Ihrer Gewerbeanzeige an die jeweilige Kammer weiter. In Einzelfällen kann ein Handwerksunternehmen (oder ein handwerksähnliches Unternehmen) auch beiden Kammern angehören.

Keine gewerbliche Tätigkeit und somit nicht anzeigepflichtig

Keine gewerbliche Tätigkeit und somit nicht anzeigepflichtig wäre die bloße Nutzung und Verwaltung privaten Vermögens sowie eine freiberufliche Tätigkeit z.B. bei der Ausübung einer künstlerischen, publizistischen, pädagogischen, psychologischen, rechts- und wirtschaftsberatendenden, heilkundlichen oder naturwissenschaftlichen Tätigkeit. Diese Aufzählung kann natürlich nicht abschließend sein. Entscheidend ist die Beurteilung durch das zuständige Finanzamt.

Mit Rat und Tat an Ihrer Seite

Nach Eingang der Gewerbeanzeige wird sich Ihre Kammer mit Ihnen in Verbindung setzen und ihre Aufgaben und Leistungen erläutern. Wir stehen Ihnen aber schon jetzt gern mit Rat und Tat zur Seite. Gerade in der Startphase haben wir Interessante Informationen zu den Themen Existenzgründung, öffentliche Finanzierungshilfen und Bürgschaftsanträge für Sie.
Intensive Beratung zu fast allen wirtschaftsrelevanten Fragen
Beide Kammern beraten intensiv zu fast allen wirtschaftsrelevanten Fragen, auch betriebswirtschaftlichen, technischen und Finanzierungsfragen. Beide Kammern informieren über Qualifikations- und Sachkundefragen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns ansprechen.

Ihre Ansprechpartner in der Region

Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald
Rebekka Sanktjohanser                                      
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
Tel.: 07231 201 153                                               
Fax: 07231 201 41153                                            
E-Mail: sanktjohanser@pforzheim.ihk.de
Anja Maisch
Dr.-Brandenburg-Str. 6
75173 Pforzheim
Tel.: 07231 201 154                                             
Fax: 07231 201 41154
E-Mail: maisch@pforzheim.ihk.de
Handwerkskammer Karlsruhe - Außenstelle Pforzheim-
Jörg Fuchs
Wilferdinger Str. 6
75179 Pforzheim
Tel.: 07231 428068 382
Fax: 07231 428068 292
E-Mail: fuchs@hwk-karlsruhe.de
http://hwk-karlsruhe.de