Weiterbildungsstipendium: Chancen für berufliche Talente
Sie haben Ihre Ausbildung mit einem sehr guten Ergebnis abgeschlossen und möchten sich weiterentwickeln? Das Förderprogramm „Begabtenförderung berufliche Bildung“ unterstützt Sie dabei: Mit einem Weiterbildungsstipendium können Sie sich beruflich und persönlich weiterqualifizieren – ganz nach Ihren Interessen. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert das Programm im Auftrag des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR).
Was wird gefördert?
Mit dem Stipendium können Sie Zuschüsse für folgende Weiterbildungen erhalten:
- fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
- berufsbegleitende Studiengänge
- persönlichkeitsbildende Seminare
Förderhöhe: bis zu 9.135 EUR in maximal drei Jahren
Eigenanteil: 10 Prozent der Kosten
Die Förderung muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden.
Welche Kosten werden übernommen?
- Kurs- und Lehrgangskosten
- Fahrt- und Aufenthaltskosten
- Arbeitsmittel
- Prüfungskosten
- IT-Bonus: 250 € für einen Computer/ Tablet im ersten Förderjahr.
Wer kann sich bewerben?
Sie können Stipendiatin oder Stipendiat werden, wenn:
-
Sie eine Ausbildung in einem anerkannten Beruf abgeschlossen haben und die Abschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder der Note 1,9 oder besser bestanden habenoder
-
Bei einem überregionalen Wettbewerb Platz 1 bis 3 erreicht habenoder
- Ihr Arbeitgeber oder Ihre Berufsschule Sie vorschlägt.
Weitere Voraussetzungen:
- Kein Vollzeitstudium oder Hochschulabschluss
- Unter 25 Jahre bei Aufnahme
(Ausnahmen: Wehr-/Zivildienst, Elternzeit – bis zu 3 Jahre später möglich)
Wie läuft die Bewerbung?
Für das Förderjahr 2026 gibt es drei Bewerbungsschritte:
Schritt 1: Zunächst füllen Sie bis spätestens 25. November 2025 das Online-Formular aus.
Schritt 2: Nach dem Absenden des Online-Antrags erhalten Sie eine E-Mail vom System IBS (noreply-ibs-verwaltung@sbb-stipendien.de), in der Sie aufgefordert werden, Ihre Daten im Portal zu vervollständigen.
Schritt 3: Anschließend senden Sie bitte Ihren unterschriebenen Antrag postalisch bis zum 30. November 2025 ein und laden alle erforderlichen Unterlagen vollständig im Portal hoch.
Bitte beachten Sie: Erst mit dem postalischen Eingang Ihres Antrags ist die Bewerbung abgeschlossen. Über die Aufnahme in das Förderprogramm entscheidet die zuständige IHK. Sollte es mehr Bewerbungen als Plätze geben, wird ein Auswahlverfahren durchgeführt.Ein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Das Bewerbungsergebnis wird im Dezember bekanntgegeben.
Weitere Informationen
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