Förderung
Das Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung
Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung
Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung” richtet sich an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche und noch lange nicht genug haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können sie sich nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Aktuell sind über 18.000 berufliche Talente in der Förderung. Das Geld für die Begabtenförderung berufliche Bildung stammt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Was wird gefördert?
Die Kammer bzw. zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:
- fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
- berufsbegleitende Studiengänge
- persönlichkeitsbildende Seminare
Hierfür gibt es bis zu 9.135 EUR in maximal drei Jahren - der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer bzw. zuständigen Stelle beantragt werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.
Wer kann sich bewerben?
Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
- eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, und die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
- oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat,
- oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
- wer weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist, und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
(Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.)
Wo kann ich mich bewerben?
Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist beziehungsweise war. Je nach Berufsausbildung ist dies zum Beispiel eine
- Industrie- und Handelskammer
- Handwerkskammer
- Ärztekammer
- Zahnärztekammer
- Tierärztekammer
- Apothekerkammer
- Rechtanwaltskammer
- Notarkammer
- Steuerberaterkammer
- Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft
- Einrichtung des öffentlichen Dienstes
Wie bewerbe ich mich?
Wenn Sie sich für das Weiterbildungsstipendium bewerben möchten, füllen Sie bitte folgendes Formular bis zum 24.11.2024 aus:
Der Bewerbungsschluss bei der IHK Nordschwarzwald ist der 30. November für die Aufnahme im Folgejahr.
Mit den von Ihnen genannten Daten werden wir Sie als Interessent für das Stipendium anlegen. Sie werden eine automatisch generierte Email von dem System IBS erhalten "noreply-ibs-verwaltung@sbb-stipendien.de" um Ihre Daten zu vervollständigen.
Bitte lassen Sie uns anschließend Ihren Antrag auf Aufnahme postalisch bis zum 30.11. zukommen.
Bitte lassen Sie uns anschließend Ihren Antrag auf Aufnahme postalisch bis zum 30.11. zukommen.
Erst mit Eingang des Antrags auf Aufnahme ist die Bewerbung abgeschlossen.
Über die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium entscheidet die IHK als zuständige Stelle. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, führen wir bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durch und weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir zum Jahresbeginn alle Bewerberinnen und Bewerber.
Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.
Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) besteht seit 1991. Die IHK Nordschwarzwald verwalten das Programm für kaufmännische und technisch-gewerbliche Ausbildungsberufe in ihrem Zuständigkeitsbereich.
Anträge nach der Aufnahme ins Förderprogramm
Weitere Informationen
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