Bildungsministerkonferenz verabschiedet Handlungsempfehlung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz
Die Bildungsministerkonferenz (Bildungs-MK) hat eine Handlungsempfehlung für die Bildungsverwaltung zum Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) in schulischen Bildungsprozessen beschlossen. Diese Empfehlung zielt darauf ab, den "Schulen einen konstruktiv-kritischen Umgang mit KI zu ermöglichen und die Potenziale dieser Technologien für das Lernen und Lehren bestmöglich zu nutzen."
Die Handlungsempfehlung umfasst mehrere zentrale Themenbereiche:
- Einfluss von KI auf Lernen und Didaktik: KI-Anwendungen sollen Lehrkräfte unterstützen und eine personalisierte Lernumgebung schaffen, die auf die individuellen Bedürfnisse der Schülerinnen und Schüler eingeht.
- Veränderung der Prüfungskultur: Die KMK fordert eine Anpassung der Prüfungsformate, um die Kompetenzen zur Nutzung von KI zu berücksichtigen und die Leistungsbewertung transparent und fair zu gestalten.
- Professionalisierung von Lehrkräften: Die Ausbildung und Fortbildung von Lehrkräften soll systematisch den Umgang mit KI integrieren, um die Chancen und Risiken dieser Technologien adäquat einschätzen zu können.
- Regulierung und rechtliche Rahmenbedingungen: Die KMK setzt sich für klare rechtliche Vorgaben ein, die den Schutz der Persönlichkeitsrechte der Schülerinnen und Schüler gewährleisten und gleichzeitig die Nutzung von KI-Anwendungen im schulischen Kontext fördern.
- Chancengerechtigkeit: Alle Lernenden sollen die Möglichkeit erhalten, Kompetenzen im Umgang mit KI zu entwickeln, um als mündige Bürgerinnen und Bürger in einer durch die Digitalisierung geprägten Welt agieren zu können.
Die Handlungsempfehlung steht auf der Webseite der KMK unter dem folgenden Link zur Verfügung:
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf
https://www.kmk.org/fileadmin/veroeffentlichungen_beschluesse/2024/2024_10_10-Handlungsempfehlung-KI.pdf
Gefordert werden unter anderem "neue Prüfungsformate", die Hilfsmittel umfassen und kollaboratives und dialogische Leistungen mit aufnehmen. Diese seien im Rahmen einer Präsentation zu erbringen (S. 10). Das Papier sieht außerdem eine Stärkung der Prozessbewertung und Mehrdimensionalität vor (schriftlich, mündlich, praktisch, digital).