Förderung

Förder­richtlinien für ein Sti­pendium - Informationen und Antrags­formulare

Infos und Antrags­formulare. Gefördert werden berufs­fachliche, berufs­übergreifende bzw. persönlichkeits­bildende Weiterbildungs­maßnahmen sowie Aufstiegs­fortbildungen.

Was wird gefördert?

Die Kammer bzw. zuständige Stelle fördert anspruchsvolle Weiterbildungen ihrer Stipendiatinnen und Stipendiaten:
  • fachbezogene und fachübergreifende Kurse und Lehrgänge
  • berufsbegleitende Studiengänge
  • persönlichkeitsbildende Seminare
Hierfür gibt es bis zu 8.700 EUR in maximal drei Jahren - der Stipendiat trägt einen Eigenanteil von zehn Prozent der förderfähigen Kosten. Die Förderung muss vor Beginn jeder Weiterbildung bei der Kammer bzw. zuständigen Stelle beantragt werden. Die Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) koordiniert die bundesweite Durchführung des Förderprogramms durch die Kammern und zuständigen Stellen.

Wo kann ich mich bewerben?

Ansprechpartnerin in allen Fragen der Begabtenförderung berufliche Bildung ist die Stelle, bei der der Berufsausbildungsvertrag eingetragen ist beziehungsweise war. Je nach Berufsausbildung ist dies zum Beispiel eine
  • Industrie- und Handelskammer
  • Handwerkskammer
  • Ärztekammer
  • Zahnärztekammer
  • Tierärztekammer
  • Apothekerkammer
  • Rechtanwaltskammer
  • Notarkammer
  • Steuerberaterkammer
  • Landwirtschaftskammer oder Landesbehörde für Landwirtschaft
  • Einrichtung des öffentlichen Dienstes
Hinweis: Wenn Sie sich nicht sicher sind, schauen Sie in Ihren Ausbildungsvertrag.
Die Kammer/zuständige Stelle hat ihn gegengezeichnet.

Wie bewerbe ich mich?

Der Bewerbungsschluss bei der IHK Nordschwarzwald ist der 30. November für die Aufnahme im Folgejahr.

Bitte vergessen Sie nicht, dem Antrag auf Aufnahme (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 579 KB) eine Kopie Ihres Berufsabschlusszeugnisses (Kammerprüfung) sowie einen Nachweis über Ihre derzeitige Berufstätigkeit beizufügen. Sollten Sie arbeitslos gemeldet sein, müssen Sie dies durch eine schriftliche Bestätigung Ihrer Arbeitsagentur nachweisen. Nur vollständige, auf dem Postweg eingegangene Bewerbungen werden von uns berücksichtigt.

Über die Aufnahme in das Weiterbildungsstipendium entscheidet die IHK als zuständige Stelle. Da uns nur eine begrenzte Anzahl an Stipendienplätzen zur Verfügung steht, führen wir bei Bewerbungsüberhang ein internes Auswahlverfahren durch und weisen ausdrücklich darauf hin, dass kein Rechtsanspruch auf Aufnahme besteht. Über das Ergebnis des Auswahlverfahrens informieren wir zum Jahresbeginn alle Bewerberinnen und Bewerber.

Download der Antragsformulare und weitere Informationen

Formular: Unterbrechung des Weiterbildungsstipendiums wegen Corona-Pandemie