Förderung

Steuerliche Vorteile bei der Weiterbildung

Kosten für Fort- und Weiterbildung von der Steuer absetzen

Weiterbildungskosten können bei den Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit als Werbungskosten abgesetzt werden. Erstattet der Arbeitgeber entstandene Weiterbildungskosten, so können diese steuerfrei vereinnahmt werden. Der Werbungskostenabzug entfällt jedoch in diesem Fall. Eine Weiterbildung bzw. Fortbildung liegt vor, wenn eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt. Kosten, die zum Beispiel einem leitenden Angestellten für den Besuch eines Managementseminars entstehen, sind Weiter- bzw. Fortbildungskosten. Von diesen Kosten sind die Ausbildungskosten abzugrenzen.

Diese Kosten können Sie absetzen

Diese Fort- und Weiterbildungskosten können Sie als berufliche Ausgaben in Ihrer Steuererklärung, genauer gesagt in der Anlage N, angeben:
  • Kurs- und Prüfungsgebühren etc.
  • Reisekosten wie die Hin- und Rückfahrt zum Fortbildungsort oder zu einer Lern- und Arbeitsgemeinschaft (wenn Sie sich Vollzeit weiterbilden, können Sie bei Fahrten zur Bildungseinrichtung nur die einfache Fahrt absetzen).
  • Übernachtungskosten, beispielsweise im Hotel (eine eventuelle Miete können Sie nur absetzen, wenn es sich um einen Zweitwohnsitz→ handelt).
  • Für Essen und Trinken außer Haus können Sie pauschal Verpflegungskosten von der Steuer absetzen. Welche Verpflegungspauschalen Sie ansetzen können, erfahren Sie in unserem Artikel Verpflegungsmehraufwand – was ist das?→.
  • Arbeitsmittel wie Fachbücher oder Schreibmaterial.
  • Den heimischen Arbeitsplatz, wenn Sie die Fort- oder Weiterbildung daheim nach- oder vorbereiten müssen.
Eine Höchstgrenze gibt es nicht.
Quelle: Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V.