Förderung

Aufnahme­kriterien für die Begabten­förderung

Das Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung

Berlin, 13.03.2014. Das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung” richtet sich an junge Menschen aus Betrieben, Praxen und Verwaltungen, die einen sehr guten Ausbildungsabschluss in der Tasche und noch lange nicht genug haben. Mit einem Weiterbildungsstipendium können sie sich nach eigener Wahl gezielt berufsfachlich und fachübergreifend weiterqualifizieren, um in ihrem Beruf noch besser voranzukommen. Bis Ende 2008 profitierten bereits über 77.000 Stipendiatinnen und Stipendiaten von dieser Finanzspritze. Das Geld für die Begabtenförderung berufliche Bildung stammt vom Bundesministerium für Bildung und Forschung.

Wer sich bewerben kann

Stipendiatin oder Stipendiat der Begabtenförderung berufliche Bildung kann werden, wer
  • eine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen hat, und die Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten bzw. der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bestanden hat,
  • oder bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb einen der Plätze 1 bis 3 belegt hat,
  • oder die besondere Qualifizierung durch einen begründeten Vorschlag des Arbeitgebers oder der Berufsschule nachweisen kann,
  • wer weder Vollzeitstudent/in noch Hochschulabsolvent/in ist, und zum Aufnahmezeitpunkt jünger als 25 Jahre ist.
    (Durch Anrechnung von Grundwehr- oder Zivildienst, Elternzeit u.a. kann die Aufnahme auch bis zu drei Jahre später erfolgen.)

Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht

Dieses Programm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) besteht seit 1991. Die IHK Nordschwarzwald verwalten das Programm für kaufmännische und technisch-gewerbliche Ausbildungsberufe in ihrem Zuständigkeitsbereich.