Prüfungen in de Ausbildung
Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit – Ärztliches Attest
Prüfungsunfähigkeit bei IHK‑Prüfungen
Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an einer IHK‑Prüfung teilnehmen können oder eine laufende Prüfung abbrechen müssen, spricht man von Prüfungsunfähigkeit. In diesem Fall ist ein formgerechter Nachweis erforderlich, damit der Prüfungsausschuss über die Anerkennung entscheiden kann.
Wann gilt man als prüfungsunfähig?
Eine Prüfungsunfähigkeit liegt vor, wenn eine krankheitsbedingte erhebliche Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit besteht. Entscheidend ist, ob Sie unter den gegebenen Umständen in der Lage sind, die Prüfungsleistung ordnungsgemäß zu erbringen.
Ärztliches Attest als Nachweis
Zur Bestätigung der Prüfungsunfähigkeit ist ein ärztliches Attest erforderlich. Dieses muss:
- die Auswirkungen der Erkrankung auf die Leistungsfähigkeit beschreiben
- eine zeitliche Einschätzung enthalten
- bestätigen, ob eine erhebliche Beeinträchtigung vorliegt
Eine Diagnose muss in der Regel nicht angegeben werden.
Wichtiger Hinweis
Ein einfaches Attest („arbeitsunfähig“) reicht in den meisten Fällen nicht aus. Entscheidend ist die konkrete Beschreibung der Einschränkung im Hinblick auf die Prüfungsfähigkeit.
Was gilt nicht als Prüfungsunfähigkeit?
Prüfungsstress oder Prüfungsangst gelten grundsätzlich nicht als ausreichender Grund für eine Prüfungsunfähigkeit.
Fristen und Einreichung
Das Attest muss unverzüglich bei der zuständigen IHK eingereicht werden. Nur so kann eine ordnungsgemäße Prüfung des Sachverhalts erfolgen.
Wird kein ausreichender Nachweis erbracht, kann die Prüfung als nicht bestanden gewertet werden.
Formular zur Prüfungsunfähigkeit
Zur Unterstützung stellt die IHK ein Formular (PDF-Datei · 895 KB) zur Verfügung, das vom behandelnden Arzt ausgefüllt wird. Dieses erleichtert eine vollständige und nachvollziehbare Bewertung durch den Prüfungsausschuss.