Aufsichtsführende

IHK sucht Aufsichts­führende bei Prüfungen

Tätigkeit als Aufsichts­führende bei IHK Prüfungen

Unsere Wirtschaft ist auf qualifizierte Fachkräfte angewiesen, die durch die berufliche Aus- und Weiterbildung ein gesichertes Niveau von Kompetenzen und Fertigkeiten erreicht haben.
Dieses Niveau wird durch unsere bundesrechtlich geregelten Prüfungen vorgegeben und durch den staatlichen Prüfungsausschuss der Kammer bewertet.
Die weltweite Akzeptanz von diesem, unserem Bildungs- und Bewertungssystem ist auch deshalb gegeben, weil die Aufsichtspersonen gewährleisten, dass die schriftlichen / praktischen Prüfungen rechtsstaatlich korrekt durchgeführt werden und alle zu prüfenden Personen unter den gleichen Rahmenbedingungen ihre Prüfungen ablegen können.

Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen?

Aufsichtspersonen sind zuverlässig und verfügen über viel Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl. Sie strahlen Sicherheit und Souveränität aus und haben ein gewinnendes und gepflegtes Auftreten.
Um einen reibungslosen und ordnungsgemäßen Ablauf der öffentlich-rechtlichen Prüfungen sicherstellen zu können, sind für uns Verlässlichkeit, Pünktlichkeit, Korrektheit und vor allem Vertraulichkeit sehr wichtig.
Sie benötigen keine Fachkenntnisse für den jeweiligen Ausbildungsberuf oder für die jeweilige Fortbildungs- beziehungsweise Sachkundeprüfung.

Wie kann man Aufsichtsführender bei IHK Prüfungen werden?

Interessenten können sich bei Herrn Bernd Müller-Hepp, muellerb@pforzheim.ihk.de, Tel. 07231 201 183 bewerben.

Wie wird man auf die Tätigkeit vorbereitet?

Die notwendigen Kenntnisse für die Aufsichtsführung werden in einer Schulung und oder einer persönlichen Unterredung vermittelt. Danach erfolgt eine Hospitation. Zusätzlich gibt es Informationsmaterial, das rechtliche Auskünfte enthält.

Wie wird man eingesetzt?

Aufsichtspersonen werden bei schriftlichen, mündlichen und praktischen Prüfungen eingesetzt.
Bei schriftlichen Prüfungen werden Gruppen von wenigen Personen bis zu 150 Personen beaufsichtigt. Die Beaufsichtigung der großen Gruppen erfolgt durch mehrere Aufsichtspersonen.
Praktische und mündliche Prüfungen sind individueller und werden oft von einer einzelnen Aufsichtsperson unterstützt. Sie begleiten Absolventen in den Vorbereitungsräumen bei der Vorbereitung auf Präsentationen und Fachgespräche (mündliche/praktische Prüfungen).