Umschulung / Rehabilitation

Rehabilitations­päda­gogische Zusatz­aus­bil­dung - ReZA

Grundlage für die Vermittlung der rehabilitationspädagogischen Zusatzausbildung (ReZA) ist die Rahmenregelung des BiBB-Hauptausschusses vom 17.12.2009 sowie die Empfehlung vom 21.06.2012 über ein ReZA-Rahmencurriculum mit Lernzielen.

Eignung der Ausbildungsstätte

  • Behinderte Menschen dürfen nach dieser Ausbildungsregelung nur in dafür geeigneten anerkannten Betrieben und Ausbildungseinrichtungen ausgebildet werden.
  • Neben den in § 27 BBiG festgelegten Anforderungen muss die Ausbildungsstätte hinsichtlich der Räume, Ausstattung und Einrichtung den besonderen Erfordernissen der Ausbildung von behinderten Menschen gerecht werden.
  • Es müssen ausreichend Ausbilder/Ausbilderinnen zur Verfügung stehen. Die Anzahl der Ausbilder/Ausbilderinnen muss in einem angemessenen Verhältnis zur Anzahl der Auszubildenden stehen. Dabei ist ein Ausbilderschlüssel von in der Regel höchstens eins zu acht anzuwenden.

Ab wann gilt die neue Rahmenregelung?

Hierzu bestehen unterschiedliche Vorgaben, die sich aus verschiedenen Rechtsgrundlagen ergeben. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) verlangt den Nachweis seit Herbst 2015, so wurde dies auch in bereits erfolgten Ausschreibungen vorgegeben. Die IHKs verlangen die Nachweise seit Sommer 2014, da die Rahmenregelung 2009 vom Hauptausschuss des BiBB verabschiedet wurde. 

Wer muss den Nachweis der ReZA erbringen?

  • Bildet ein Betrieb nach einer Ausbildungsregelung gemäß § 66 BBiG aus, so hat der jeweilige Ausbilder die ReZA nachzuweisen (vgl. § 6 Abs 1 Rahmenregelung ReZA).
  • Bildet ein Träger allein in einer Ausbildungsregelung nach § 66 BBiG aus, so hat der Träger den Nachweis zu erbringen, dass die betreuende Person den Nachweis von ReZA besitzt.
  • Wenn ein Betrieb nach einer Ausbildungsregelung gemäß § 66 BBiG ausbildet, kann der Nachweis von ReZA durch Kooperation mit einer geeigneten Ausbildungseinrichtung (Träger) geführt werden (vgl. § 6 Abs 3 Satz 2 Rahmenregelung ReZA). Hier ist nicht erforderlich, dass die Person mit dem Nachweis von ReZA gleichzeitig die fachliche Eignung besitzt.
Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Wie ist mit älteren Nachweisen umzugehen?

Nachweise von rehabilitationspädagogischen Zusatzausbildungen, die vor der Verabschiedung der Rahmenregelung erworben wurden, müssen eventuell angepasst werden. 
Die Rahmenregelung sieht in § 6 Absatz 2 folgende Kompetenzfelder für das Anforderungsprofil vor:
Reflektion der betrieblichen Ausbildungspraxis
  • Psychologie
  • Pädagogik, Didaktik
  • Rehabilitationskunde
  • Interdisziplinäre Projektarbeit
  • Arbeitskunde/Arbeitspädagogik
  • Recht
  • Medizin
Wenn entsprechende Qualifikationen vor Erlass der Rahmenregelung erworben wurden, so sind diese zeitlich und inhaltlich mit dem vorgeschriebenen Anforderungsprofil auf Gleichwertigkeit zu überprüfen. Bei relevanten Abweichungen sind entsprechende Ergänzungen zeitlich und inhaltlich vorzunehmen, um dem Anforderungsprofil zu entsprechen
Der Qualifizierungsumfang soll im Normalfall mit 320 UE oder in der Grundqualifikation mit 80 UE (wenn Voraussetzungen gegeben sind) vermittelt und sichergestellt werden. .

Wer bietet die ReZA Ausbildung an?

Das Unternehmen 1A Zugang in Gärtringen bietet sowohl die Qualifizierung zur ReZA über 320 UE und 80 UE (Grundqualifikation) an. Die genauen Voraussetzungen für die Grundqualifikation können  Sie auf der Homepage von der 1A Zugang entnehmen.

Wie erfolgt die Beschulung und die Kompetenzfeststellung?

Die 1A Zugang bietet Ihnen sowohl die rehabilitationspädagogische Zusatzqualifikation  in Form von E-Learning-Modulen, digitalen Workshops und Präsenzangeboten im Raum Stuttgart an.
Am Ende der Theorieeinheiten weisen Sie mit einer Hausarbeit/ Projektarbeit nach, dass Sie über rehabilitationspädagogische Kenntnisse verfügen. Die Qualifikationen (320 UE/ 80 UE) enden mit einer Kenntnisprüfung über alle vermittelten Themen. Bei erfolgreichem Bestehen erhalten Sie ein Zertifikat über die Teilnahme an der rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifikation ReZA (320 UE/ 80 UE). Die REZA-Qualifizierungsmaßnahme und die Projektabschlussprüfung werden in Zusammenarbeit mit der IHK Nordschwarzwald durchgeführt.