Für Unternehmen und Ausbilder

Neuordnung Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen zum 01.08.2022

Zum 1. August 2022 tritt die neue Ausbildungsverordnung im Beruf „Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzanlagen“ in Kraft. Der Beruf wurde nach 8 Jahren überarbeitet und modernisiert.

Mit der Modernisierung dieses Klassikers der Berufsausbildung gehen folgende Neuerungen einher:
  • Auf die ehemals auszuwählenden Fachrichtungen ist verzichtet worden. Die Finanzanlage ist Teil der Kernqualifikationen. Die Standardberufsbildpositionen wurden neu definiert.
  • Den Fokus auf eine Wahlqualifikation, u. a. auch bezüglich Verknüpfungen zu Digitalisierungsprozessen in der Versicherungswirtschaft.
  • Statt einer Produkt- und Spartenorientierung werden „Kundenbedarfsfelder“ in den Fokus genommen.
  • Die umfassende Kundenorientierung gewinnt unter den Aspekten Digitalisierung, Nachhaltigkeit und (agiles) Projektmanagement mehr Bedeutung.
Weitere ausführlichere Informationen zum Ausbildungsberuf entnehmen Sie dem Dokument Basisinformationen zum aktualisierten Ausbildungsberuf (PDF-Datei · 253 KB) des DIHK.


Gestreckte Abschlussprüfung

Eine weitere wesentliche Neuerung stellt die Einführung einer Gestreckten Abschlussprüfung (GAP) dar. Der Beruf erhält dadurch eine moderne Prüfungsstruktur, in der die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinanderfallenden Teilen abgenommen wird. Teil 1 der GAP wird im Prüfungsbereich „Allgemeine Versicherungswirtschaft“ und soll zwischen dem 18. und 24. Ausbildungsmonat abgenommen werden. Das Ergebnis fließt mit 20 % in die Gesamtnote ein.

Teil 2 der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildungszeit in den Prüfungsbereichen „Kundenbedarfsanalyse, Lösungsentwicklung und Versicherungsfallbearbeitung“, „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“, „Wirtschafts- und Sozialkunde“ sowie „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ abgenommen und fließt mit 80 % in die Endnote ein. Der Prüfungsbereich „Kommunikation und Handeln im Kundenkontakt“ wird mit einer Gesprächssimulation durchgeführt. Der Prüfungsbereich „Projektbezogene Prozesse in der Versicherungswirtschaft“ erfolgt in einem fallbezogenen Fachgespräch.


Verordnung und Ausbildungsverträge

Für Ausbildungsverhältnisse, welche ab dem 1. August 2022 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung verbindlich. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2022 werden wir für Sie umschreiben. Aufgrund der Änderungen in den Wahlqualifikationen muss diese jedoch per Ergänzungsvertrag nachgereicht werden.


Informationsveranstaltung für Unternehmen

Ihre weitergehenden Fragen zur Einführung und Umsetzung des neuen Berufsbildes in Ihrem Ausbildungsbetrieb beantworten Ihnen gern die zuständigen Ausbildungsberater/-innen.