Rund um den Ausbildungsvertrag

Schlichtungs­ausschuss der IHK Nordschwarzwald zur Beilegung von Streitigkeiten aus Ausbildungs­verhältnissen

  1. Rechtsgrundlagen: § 111 Abs. 2 Arbeitsgerichtsgesetz, § 79 Abs. 3 Ziff. 8 Berufsbildungsgesetz, Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Nordschwarzwald.
  2. Zuständigkeit
    Der Schlichtungsausschuss ist zuständig für Streitigkeiten aus jedem bei der IHK Nordschwarzwald bestehenden und registrierten Ausbildungsvertrag. Die Zuständigkeit des Ausschusses ist zudem gegeben, wenn darüber gestritten wird, ob ein Berufsausbildungsverhältnis beendet ist.
  3. Anrufung
    Der Schlichtungsausschuss kann zuerst angerufen werden, um ggf. danach mit dem Spruch des Schlichtungsausschusses Klage beim Arbeitsgericht zu erheben. Es kann auch zuerst Klage beim Arbeitsgericht eingereicht werden (z. B. um Fristen nicht zu versäumen), dann muss jedoch das Ruhen des Klageverfahrens beim Arbeitsgericht bis zum Spruch des Schlichtungsausschusses beantragt werden, damit die Klage nicht gleich als unzulässig (weil ohne vorangegangenes Schlichtungsverfahren), abgewiesen wird.
    In jedem Fall bemüht sich jedoch der Schlichtungsausschuss um eine gütliche Lösung der Streitigkeiten, sodass nach Möglichkeit ein anschließendes arbeitsgerichtliches Verfahren vermieden werden kann.

    Formular: Antrag auf Schlichtung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 25 KB)
     
  4. Termine
    Die Sitzungstermine des Schlichtungsausschusses werden ein Jahr im Voraus festgelegt, i.d.R. findet in jedem Monat eine Sitzung statt. Da eine möglichst zügige Entscheidung des Schlichtungsausschusses sowohl im Interesse eines Auszubildenden wie auch eines Ausbildungsbetriebes liegt, ist grundsätzlich bereits bei der Anrufung des Schlichtungsausschusses der zeitlich nächstliegende Sitzungstermin zu wählen und zu beantragen.
    Fristverlängerung für Stellungnahmen o. ä. sind zwar denkbar, werden jedoch nach Möglichkeit vermieden. Aus Sicht der IHK Nordschwarzwald haben Sitzungstermine des Schlichtungsausschusses mindestens den gleichen Rang wie Gerichtstermine. Es kann daher beispielsweise von einem Rechtsanwalt erwartet werden, dass er einen Gerichtstermin verlegen lässt, um die Sitzungstermine des Schlichtungsausschusses wahrzunehmen, oder sich durch einen Kollegen vertreten lässt.
     
  5. Einzelheiten
    Weitere Einzelheiten können der Verfahrensordnung des Schlichtungsausschusses der IHK Nordschwarzwald entnommen werden (s. o., Punkt 1 „Rechtsgrundlagen“.
     
  6. Ansprechpartner

    a) Ansprechpartner zur einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten im Vorfeld des Schlichtungsausschusses, z. B. für Beschwerden eines/einer Auszubildenden, z. B. vor Ausspruch einer Kündigung:

    Gewerblich-technische Berufe, IT-Berufe, Berufskraftfahrer
    Stefan Brösicke (Pforzheim, westlicher Enzkreis)
    Telefon: +49 7231  201 335
    E-Mail: stefan.broesicke@pforzheim.ihk.de

    Michael Jost (östlicher Enzkreis, Kreis Calw, Kreis Freudenstadt)
    Telefon: +49 7441 860 52 16
    E-Mail: jost@pforzheim.ihk.de

    Kaufmännische Berufe
    Dominik Kuppinger (Pforzheim, westlicher Enzkreis)
    Telefon: +49 7231  201 311
    E-Mail: kuppinger@pforzheim.ihk.de

    Stephan Gumsheimer (Kreis Calw, Kreis Freudenstadt)
    Telefon: +49 7231 201 141
    E-Mail: gumsheimer@pforzheim.ihk.de
     
    Gastronomische Berufe
    Rebecca Rexer (gesamter Kammerbezirk)
    Telefon: +49 7231  201 562
    E-Mail: Rexer@pforzheim.ihk.de

    b) Ansprechpartnerin für Fragen der Anrufung, Organisation und Durchführung der Schlichtung, insbesondere zu Terminen:

    Team Recht
    Telefon: 07231 201 134
    Fax: 07231 201 41134
    E-Mail: recht@pforzheim.ihk.de

    c) Ansprechpartner für Rechtsfragen:

    Ass. jur. Oliver Essig
    Telefon: 07231 201 188
    Fax: 07231 201 41188
    E-Mail: essig@pforzheim.ihk.de