Merkblatt: Externen-Prüfung

Zulassung zur Abschlussprüfung
gemäß § 45 Abs. 2 BBiG - Externen Prüfung

Gesetzliche Grundlage

Nach § 45 Berufsbildungsgesetz (BBiG) können Personen in besonderen Fällen zur Abschlussprüfung in einem Ausbildungsberuf zugelassen werden, wenn sie nachweisen, dass sie “mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen [sind], in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt.”

Hinweis zu den Zulassungsvoraussetzungen

Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass in hinreichendem Maße Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden, die dem Berufsbild des jeweiligen Berufes entsprechen.

Nachweis der beruflichen Tätigkeit

Im Einzelnen ergibt sich der Nachweis der beruflichen Tätigkeiten aus Bescheinigungen, Zeugnissen oder Beschäftigungsnachweisen.

Die Unterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Bezeichnung der ausgeübten Tätigkeit
  • Beschäftigungsdauer
  • Detaillierte Angaben zu den ausgeführten Tätigkeiten mit Angabe der Fertigkeiten

Sonstige Unterlagen

Soweit – bezogen auf den Beruf, in dem die Prüfung abgelegt werden soll – durch Lehrgänge oder Bildungsmaßnahmen einschlägige Fertigkeiten und Kenntnisse erworben wurden, sind Kopien der Ausbildungs- oder Lehrgangsbescheinigungen den Anmeldeunterlagen beizulegen.
Hinweis zu den Anmelde- und Prüfungsterminen

Sommerprüfung

Prüfungszeitraum: Mai - Juli
Anmeldeschluss: 1. Februar

Winterprüfung

Prüfungszeitraum: November - Februar
Anmeldeschluss: 1. September

Gebühren

Die Höhe der Gebühren entnehmen Sie der aktuellen Gebührenordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 356 KB) der Industrie- und Handelskammer Nordschwarzwald.

Unterlagen zur Anmeldung

Den Antrag auf Zulassung zur Abschlussprüfung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 65 KB) erhalten Sie auf der Homepage der IHK-Nordschwarzwald.
Für weitere Fragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung.