Ausbildung: Nachrichten

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in"

Die Neuordnung des Ausbildungsberufes "Florist/-in" ist abgeschlossen und tritt zum 1. August 2025 in Kraft.
In den letzten Jahren hat sich das Berufsbild der Floristin/ des Floristen im Hinblick auf Dienstleistungsorientierung und Kommunikation sowie Digitalisierung und Nachhaltigkeit beständig weiterentwickelt. Ebenso kommt betriebswirtschaftlichen Grundkompetenzen eine wachsende Bedeutung zu.

Diese veränderten beruflichen Anforderungen spiegeln sich in angepassten Ausbildungsinhalten und Lernfeldern wider. Darüber hinaus wurden die modernisierten Standardberufsbildpositionen und die gestreckte Abschlussprüfung als Prüfungsform eingeführt.
Die neue Ausbildungsverordnung finden Sie unter dem folgenden Link.
Der "Fachverband Deutscher Floristen (FDF)" bietet online kostenlose Informationsveranstaltungen zu den Neuerungen im Berufsbild an – jeweils von 14.00 – 16.00 Uhr:

• Donnerstag, 10. April 2025: Veranstaltung „Nord“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der HK Hamburg
• Mittwoch, 30. April 2025: Veranstaltung „Ost“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Chemnitz
• Dienstag, 13. Mai 2025: Veranstaltung „Süd“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK für München und Oberbayern
• Mittwoch, 14. Mai 2025: Veranstaltung „West“ – DIHK/FDF gemeinsam mit der IHK Nord Westfalen