Ausländische Berufsqualifikationen

Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse

Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss

Das Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz, abgekürzt BQFG) gibt Ihnen die Möglichkeit zur Überprüfung der Gleichwertigkeit Ihrer im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen mit einem deutschen Berufsabschluss. Das Anerkennungsgesetz trat am 1. April 2012 in Kraft. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten der Anerkennung und sind Ihnen bei der Antragstellung (IHK FOSA) behilflich.
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Was können wir für Sie tun?

  • Identifizierung der zuständigen Stelle
  • Hinweise zu Verfahrensablauf, Kosten und Dauer der Antragsstellung bei der IHK FOSA
  • Auskunft zu rechtlichen Rahmenbedingungen (BQFG) und Hinweise auf spezielleres Recht (z. B.BVFG - Bundesvertriebenengesetz, bilaterale Abkommen etc)
  • Durchsicht Ihrer Unterlagen - Hinweise zur Komplettierung
  • Hilfe bei der Ersteinschätzung des deutschen Referenzberufes
  • Unterstützung beim Ausfüllen des Antragsformulars IHK FOSA
  • Nachberatung nach Erhalt des Bescheides IHK FOSA
  • Suche nach Alternativen zum Antrag bei der IHK FOSA, z. B. Externe Prüfung, Weiterbildung etc.

Zu einem Beratungsgespräch sind folgende Unterlagen in deutscher Übersetzung mitzubringen:

  1. Tabellarischer Lebenslauf
  2. Ausbildungsnachweise (Abschlussdokumente/Zeugnisse) aus Ihrem Herkunftsland 
  3. Nachweise Ihrer beruflichen Erfahrungen, Tätigkeiten, Fortbildungen (z. B. Dienst- und Arbeitszeugnisse)
  4. Personalausweis oder Reisepass
Bitte beachten Sie, dass Ihre Übersetzungen von einem/einer öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher/-in oder Übersetzer/-in angefertigt sein müssen.
Um Sie gezielt beraten zu können, benötigen wir von Ihnen die Nennung des gleichwertigen, deutschen Berufsabschlusses, welchen Sie anerkennen lassen möchten.

Sie können gerne einen Dolmetscher/Übersetzer zum Beratungsgespräch mitbringen

Sollten Sie ungeübt oder unsicher in der deutschen Sprache sein, so können Sie gerne einen Dolmetscher/Übersetzer zum Beratungsgespräch mitbringen. Wir weisen vorsorglich daraufhin, dass Personen, deren Berufsqualifikation anerkannt wird, über Sprachkenntnisse verfügen sollten, die für die Ausübung ihrer Berufstätigkeit im Aufnahmemitgliedstaat erforderlich sind.
Unser Beratungsangebot ist kostenfrei. Diskretion ist für uns selbstverständlich.