Sonn- und Feiertagsfahrverbote
Ab dem 1. Juli tritt das Sonn- und Feiertagsfahrverbot für LKW wieder in Kraft. Während der Corona-Pandemie was das Verbot vorübergehend ausgesetzt. Ab Juli ist es LKW mit einer zulässigen Gesamtmasse ab 7,5 Tonnen wieder untersagt, an Sonn- und Feiertagen zwischen 0 und 22 Uhr auf deutschen Straßen zu verkehren.